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Zweyter Abschnitt.
Von den Rechnungsarten mit Potenzen.
§. 112.
GrLlaeruns:
Potenzen sind (nach iten Zus. des §. 84) gleichartig,
wenn sowohl die Grundzahlen, als deren Exponenten gleich
sind, ungleichartig aber, wenn eines von diesen ungleich
ist; so sind z.B. 2a* und 5a* gleichartig; 2a*, 2b*, 2a',
aber ungleichartig.
LuMze:
Itens, Potenzen werden daher addirt,
a, wenn sie gleichartig sind, wenn man sie nach §. 85.
addirt, d. i. z. B. 2a* -ch- 5a* — 7a*; — 2a* -f-
(—5a*) — — 7a* ; Za'-j-(—2a') —a'; und 4a 4 -f-
(—6a 4 ) — — 2a 4 .
b, wenn sie ungleichartig sind, wenn man sie (nach
5ten Zus, des H. 85) mit ihren Zeichen unverändert
zusammenschreibt, d.i. z.B. 2a* + b* -j- ( — Za')
— 2a* + b* — 5a*.
2tens, Potenzen werden subtrahirt, wenn man den Sub
trahend mit entgegengesetzten Zeichen (nach §.87/ itens)
dem Minuend tnach itens) addirt.
Anmerkungen -.
Potenzen addirt und subtrahirt man meistens (nach yten Aus.
des §. 85) so, daß man dabey die Buchstaben, wobey
Exponenten sind, als Größe, und die übrigen bey ihnen
befindlichen Buchstaben als ihre Coeffizienten betrachtet.
h. 113.
Aehrsat?:
Potenzen werden mit einander multiplicirt,