Full text: Lehrbuch der niedern Arithmetik

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Zweyter Abschnitt. 
Von den Rechnungsarten mit Potenzen. 
§. 112. 
GrLlaeruns: 
Potenzen sind (nach iten Zus. des §. 84) gleichartig, 
wenn sowohl die Grundzahlen, als deren Exponenten gleich 
sind, ungleichartig aber, wenn eines von diesen ungleich 
ist; so sind z.B. 2a* und 5a* gleichartig; 2a*, 2b*, 2a', 
aber ungleichartig. 
LuMze: 
Itens, Potenzen werden daher addirt, 
a, wenn sie gleichartig sind, wenn man sie nach §. 85. 
addirt, d. i. z. B. 2a* -ch- 5a* — 7a*; — 2a* -f- 
(—5a*) — — 7a* ; Za'-j-(—2a') —a'; und 4a 4 -f- 
(—6a 4 ) — — 2a 4 . 
b, wenn sie ungleichartig sind, wenn man sie (nach 
5ten Zus, des H. 85) mit ihren Zeichen unverändert 
zusammenschreibt, d.i. z.B. 2a* + b* -j- ( — Za') 
— 2a* + b* — 5a*. 
2tens, Potenzen werden subtrahirt, wenn man den Sub 
trahend mit entgegengesetzten Zeichen (nach §.87/ itens) 
dem Minuend tnach itens) addirt. 
Anmerkungen -. 
Potenzen addirt und subtrahirt man meistens (nach yten Aus. 
des §. 85) so, daß man dabey die Buchstaben, wobey 
Exponenten sind, als Größe, und die übrigen bey ihnen 
befindlichen Buchstaben als ihre Coeffizienten betrachtet. 
h. 113. 
Aehrsat?: 
Potenzen werden mit einander multiplicirt,
	        
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