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2tens, wenn sie ungleichnamig sind, wenn man sie (nach
3tens oder besser nach 4tens des §. 119) gleichnamig
macht, und dann nach itens verfährt; z. 33.
4 6 12 12 12
/a : /a — /a 5 : /a 2 — /a,
LUKLft:
In Beziehung der Zeichen des Dividends und Divisors
geben gleiche Zeichen derselben im Quotienten un
gleiche aber —;
Lusaetre:
Itens, Sind die Wurzelgrößen durch ganze Zahlen oder
Potenzen zu multipliciren, oder zu dividiren, so multi
plicier oder dividire man damit die Coeffizienten der
Wurzelgrößen, oder man erhebe diese ganzen Zahlen oder
Potenzen zu Potenzen von dem Grade der Wurzel
größe und setze ihnen das Wurzelzeichen mit dem nem-
lichen Grade vor, wodurch (nach 2tem Zus. des §. 108)
dieselben nicht verändert werden, und multiplicire und
dividire dann (nach den Lehrsätzen in §. 120 und
§. 121); z. B. 1/60 X 2 - /60 X /2 2 —/60
X /4 — /(60.4) — /240; dann a /x : b
und umgekehrt:
a m : /a — /a mn : /a — /a mn_I .
2tens, Zerlegt man daher die Größen nach dem Wurzel
zeichen so in Faktoren, daß man aus einem die Wur
zel ausziehen kann, so läßt sich solcher aus dem Wurzel
zeichen bringen; z. B. da /60 — /(4 . 15), so ist
/60 — 2 /15;
3tens, Lassen sich mehrere gleichnamige Wurzelgrößen so
(nach 2tens) in Factoren zerlegen, daß der, unter dem
Wurzelzeichen bleibende Factor gleich wird, so kann
}