XXI
L.
Verhältniß des bayerischen und östreichischen Geldes.
Da man in den bayerischen sowohl, als in den östreich
ischen Ländern nach Gulden, Groschen, Kreutzer, und zwar
nach der nämlichen Unterabtheilung rechnet, nur mit dem
Unterschiede, daß in Bayern der 24 Gulden-, in Oestreich
aber der 20 Guldenfuß gilt, so ist
bayer. Geld: östreich. Geld — 20 : 24 = 5 : 6
mithin z. B. 6 bayer. Gulden — 5 östreich. Gulden.
M.
Die außer den bayer. gewöhnlichsten Goldmünzen.
Namen
der
Münzen.
Stück
auf
eine
rauhe
Mark.
Stück
auf
die
feine
Mark.
Schrot an
Holland.
Äsen
Lroygew.
Korn an
Holland.
Äsen
Troygew.
Gewöhn
licher
Current-
werth.
Französische
alte Schild
louisd'or .
neue, seit 1766
Oestreich! s che
Souvcraind'or
28,6
30
2 ich?
53x3:
1 fi G 8 9
170,26
162,5
234,62
153,73
146,70
215,07
fl.
11
10
16
kr.
30
Anmerkung: Kayserlichc, Kremnitzer, Holländer, Salz
burger und alle vollgewichtige Reichsducaten sind an
Werth den bayerischen gleich; die päbstlichen Duca-
ten aber gelten nur gewöhnlich 5 st. 8 kr. und ein
Florentiner Ducaten 5 fl. 14 kr. Die Goldmünzen
müssen das, richtigen Goldwagen bestimmte Gewicht
genau haben, nach welchen der Ducaten 60 Gran oder
Aß hält, außerdem werden für jeden hiernach fehlen
den Gran oder Aß bey dem Ducaten 5, bey dem
Schildlouisd'or und dem Souvcraind'or 4» Kreutzer
an ihrem vollen Werthe abgezogen»