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Der baare Werth einer Leibrente für eine Person irgend
eines Alters ist gleich der Summe der discontirten Zahlen
der Lebenden aller späteren Alter, dividirt durch die dis
co ntirte Zahl der Lebenden im gegenwärtigen Alter der
versicherten Person.
Nach dieser Regel ist die Tabelle I. berechnet worden. Durch Multiplication
der unter der Colonne (b) angegebenen Lebenden mit den unter (c) enthaltenen ent
sprechenden Discontirungsfactoren ist die Colonne (d) erhalten worden. Aus dieser
ist durch successive Summirung von oben herab die Colonne (e) und durch Di
vision mit (6) in (e) die Colonne (f), welche die baaren Werthe einer Leibrente
ä 1 Thlr. für jedes Alter enthält, gebildet worden.
Zweites Kapitel.
Versicherung eines Kapitals, zahlbar beim Tode
einer Person. — Sterbekasfen.
Will sich Jemand in der Weise versichern, daß bei seinem Tode seinen Erben
von einem Lebensversicherungs-Institute ein Kapital ausgezahlt wird, so kann er
diese Anwartschaft sich erwerben entweder durch einmalige Zahlung eines Kapitals
oder durch Zahlung eines jährlichen Beitrags (Prämienzahlung) bis zum Tode.
Wir wollen im Folgenden beide Versicherungsarten beleuchten.
l. Versicherung durch einmalige Zahlung eines Kapitals.
Dieses einmal zu zahlende Kapital muß offenbar gleich sein dem baaren
Werthe der Leistung der Bank und haben wir deshalb diesen zu ermitteln. Nehmen
wir bei voriger Bezeichnung an, daß sich er,, Personen im rrten Lebensjahre
versicherten, so hat die Bank am Schluffe des ersten Versicherungsjahres, das Ver-
sicherungskapital ä 1 Thlr. gerechnet, an die (a n — stn + T ) im Laufe dieses
Jahres gestorbenen Personen je einen Thaler, in Summa also (a„-a„ +I )
Thaler zu zahlen. Der baare Werth dieser ersten Bankzahlung ist nun nach dem
Früheren, wenn wir den Discontirungsfactor
100
100 + p