Full text: Die mathematischen Grundlagen der Lebensversicherungs-Institute

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Drittes Kapitel. 
A n s ft e !i e v ö c v f i cf> c v u n g. 
Der Wunsch vieler Eltern, ihren Söhnen in einem bestimmten Lebensalter 
die Mittel zum Studieren oder zum Beginn eines bürgerlichen Geschäfts zu ver 
schaffen oder ihren Töchtern zu einer Mitgift zu verhelfen, hat die sogenannte 
Ausfteuc'.-Versicherung hervorgerufen. In neuerer Zeit sind solche Institute 
mehrfach entstanden und haben, nach der ungeheuren Betheiligung des Publikums 
zu schließen, den Beweis geliefert, wie sehr gerade Aussteuerversicherungs- Institute 
Bedürfniß sind. Leider kann aber auch nicht verhehlt werden, daß es unter den 
genannten Instituten nicht au solchen seht, die eine hinreichende Garantie ihres 
sicheren Bestehens nicht geben und cs hat einige das Schicksal, das wir ihnen vor 
her gesagt haben, schon jetzt ereilt. Die Feststellung der theoretischen Grundlagen 
dieser Versichcrungsart, die wir zuerst in der Schrift: „die höheren bürger 
lichen Rechnungsarten" versucht haben, dürfte deshalb um so dringenderes 
Bedürfniß sein, als keine der über das Versicherungswesen handelnden Schriften, 
so viel wir wenigstens wissen, darüber handelt. 
Wir wollen im Folgenden die vier Fälle unterscheiden: 
1) Versicherung durch Zahlung in einer Summe ohne Rückgewahr; 
2) Versicherung durch jährliche Prämienzahlung ohne Rückgewähr; 
3) Versicherung durch Zahlung in einer Summe mit Rückgewähr; 
» 4) Versicherung durch jährliche Prämienzahlung mit Rückgcwähr. 
I. Aussteuerversicherung durch Zahlung in einer Summe ohne 
Rückgcwähr der letzter», wenn das Kind vor dem 
Versicherungstermine stirbt. 
Wir nehmen an, daß Jemand ein Kind von k Jahren in der Weise und 
unter der Bedingung versichern wolle, daß demselben gegen eine jetzt gleich und 
nur einmal baar zu erlegende Summe (x) bei Erreichung des -rten Lebensjahres 
ein festgesetztes Kapital (6) ausgezahlt werde, daß aber die Einlage, falls das 
Kind vor Erreichung des -rten Jahres stürbe, dem Versicherungsinstitute verfallen 
sei. Um hier die Berechnungsformcl für die Einlage (x) zu finden, haben wir hier 
wie früher die baaren Werthe der Leistungen der Bank sowohl als des Ver- 
sicherungsuchenden zu ermitteln und einander gleich zu setzen. Da cs offenbar ganz 
gleichgültig ist, in welches Jahr man diese baaren Werthe zurückversetzt, da zwei
	        
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