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Kapitale, die heute gleich sind, auch vor 10, 20, 30 rc. Jahren dieselben baaren
Werthe gehabt haben, so wollen wir diese baaren Werthe in das Geburtsjahr des
Kindes versetzen.
Wenn bei früherer Bezeichnung im Lten Lebensjahre «k Kinder versichert
werden und jedes w Thaler zahlt, so ist der baare Werth der erlegten Summe bei
der Geburt dieser gleichalterigen Kinder
«k . d k . x ... (E).
Wenn nun von diesen ak Kindern a n das nie Lebensjahr erreichen, so hat die
Bank an jedes derselben C Thaler, in Summa also a n • C Thaler zu zahlen,
welche bei der Geburt der Kinder den baaren Werth
a n . d n . C ... (F)
haben. E = F sein muß, so haben wir
«k . d k . x — a n ■ d n . C
und also
a n . d 11 . „
als Betrag der von einem Kinde im /eten Jahre zu zahlenden Einlage. Man hat
also zur Berechnung die Regel:
Man dividire die discontirte Zahl der Lebenden zur Zeit
des Versicherungstermins durch die discontirte Zahl der
Lebenden zur Zeit des Versicherungsabschlusses und multi-
plicire mit diesem Quotienten das Versicherungskapital.
Nach dieser Regel sind die Colonnen unter (f) in Tabelle II. berechnet wor
den. Die zu Grunde gelegte Sterblichkeitstabelle ist die sehr beachtenswcrthe Ha
belle für Frankreich von de Montferrand*); der Zinsfuß ist wieder 4% und als
Versicherungsjahre sind das 18te, 21te und 24te angenommen worden. Die Werthe
a n d n und ak<2 k sind aus der Colonne (à) genommen und die Quotienten mit
C = 100 multipliât worden.
II. Die vorige Versicherung durch jährliche Prämienzahlung
o h n e R ü ck g e w ä h r.
Bei dieser Vcrsicherungsart bleibt die Leistung der Bank ganz dieselbe wie
vorher, die Leistung (x) des zu versichernden Kindes wird jedoch hier durch jähr
liche Prämienzahlung bis zum nten Lebensjahre, event, bei früherem Absterben
bis zum Tode des Kindes gedeckt. Bleibt im Uebrigen Alles wie vorher, so zahlen
die
*) s> Journal de l’ccole royale polytechnique. Tome XVI. p. 306.