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die zuerst versicherten etk Kinder ä 1 Lhlr. Prämie, folglich in Summa a,, Tha
ler, welche bei der Geburt den baaren Werth «k . d k haben. Entsprechend ist der
baare Werth der von den im nächsten Jahre noch lebenden stk +t Kindern gezahl
ten Prämien a^ + t . d k + l u. s. f. Die letzte Prämienzahlung erfolgt bei erreich
tem (n — l)fen Jahre oder (was dasselbe ist) beim Beginn des rrtcn, an dessen
Schlüsse das versicherte Kapital ausgezahlt wird. Wir haben somit als baaren
Werth der gcsammten Prämienzahlung ä 1 Thlr.
a k d k +a k +id k + 1 + ak+ 2 d k + 2 +,..+ st„_ 2 d 11 “ 2 + d tt ~\
und wenn wir die für jedes Kind zu zahlende Prämie mit P bezeichnen,
P (a [i d k + ai i+ i d k + 1 +.. + ct„_,d n “ 2 + a n _ , d n_1 ) .... (II).
Da dieser Ausdruck dem unter (F) gleich sein muß, so erhalten wir
p — d n d n . C /
ctkd k + «k+ t d k + 1 + ...-f-a n 2 rf n 2 + a u 1 rf 11 1
und somit zur Berechnung der Jahresprämie die Regel:
Man dividire die discontirte Zahl der Lebenden am Ver
sicherungstermine durch die Summe der discontirten Zah
len der Lebenden in allen früheren Jahren vom Jahre des
Versicherungsabschlusses an gerechnet und multiplicire den
Quotienten mit dem Versicherungskapitale.
Nach dieser Regel sind die Werthe unter der Colonne (g) in Tabelle II. be
rechnet; in Colonne (e) sind nämlich die Summen der discontirten Zahlen aufge
stellt, mit diesen in die discontirte Zahl der Lebenden resp. im 24ten, 2Iten und
18ten Lebensjahre dividirt und der Quotient mit 100 multiplicirt worden.
III. Versicherung durch Zahlung in einer Summe mit Rückgewähr
der Einlage, wenn das Kind vor dem Versicherungs
termine stirbt.
Wir wollen diese Versicherungsart so verstehen, daß die für ein Kind ge
zahlte Einlage im Falle des Ablebens desselben vor dem Versicherungstermine an
letzterem den Angehörigen zurückerstattet wird. Wenn demnach ak Kinder im Al
ter von k Jahren versichert werden, so beträgt die Rückgewährung ä 1 Thlr.
(ak — dn) Thaler,
indem (stk — d„) die Zahl der bis zum rrten Lebensjahre gestorbenen Kinder ist
und eine gleiche Anzahl Thaler von der Bank zurückzuerstatten ist. Bezeichnen wir
nun die frühere Einlage unter (G) mit x und die Mehrzahlung Behufs Erlangung
der Rückgewähr mit z, so sind von der Bank für jedes todte Kind (x + z) Tha
ler, also in Summa
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