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(stk — tt„) (ä + ä) Thaler ... (K)
am Nersicherungstermine zurück zu erstatten. Für diese Rückgewahr sind nun von
sämmtlichen a k Kindern beim Versi'cherungsabschlusse, also im kten Lebensjahre,
außer der gewöhnlichen Einlage (w) die oben erwähnten 2 Thaler, also in Summa
2.a k , zu zahlen, deren künftiger Werth, wenn die Bank keinen Schaden haben
soll, dem Werthe unter (K) gleich sein muß. Ist B der baare Werth eines nach
n Jahren zahlbaren Kapitals C, so ist, wie wir im ersten Kapitel gesehen haben,
Hieraus folgt
. . iou+p ..
oder wenn ww - ^0 ^ e f e ^ en '
C = B . e n ;
d. h. um den künftigen Werth eines Kapitales zu finden, hat man den gegen
wärtigen Werth desselben mit
100 + p
~ 100
e
zu multipliciren. Hieraus folgt ohne Weiteres, daß die obenerwähnte Extra-Ein
lage 2 . «k am Versicherungstermine den Werth
2 . ctk • e n — k ... (L)
hat, weil diese 2. a k Thaler (:n — k) Jahre in den Händen der Bank bleiben und
von dieser genutzt werden. Setzen wir die Werthe unter (L) und (Ä) einander
gleich, so erhalten wir
(«k — a n ) x
Bezeichnen wir nun die Gesammteinlage mit E, so ist
E = 2 + x
(a k — a„) x
«k e n-k — (ak — fl«)
f (a k — An)
Ctk ß U k (#k ®n)