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(c) hingegen ist durch successive Addition von Colonne (d) enftanden, enthält also
die Werthe
A,
A + B,
A + B + C r
4 + ß C B f
A + B+ C+ D+Ef K. f
und endlich Colonne (d) die durch successive Addition der Colonne (c) entstandenen
Werthe, also
Ar
2 A + Bf
SA + 2# + C,
4A 4~ SB 4" 2C 4- Bf
54 4" 4B 4" oC 4" 2B 4“ E,
u. s- f.,
durch welche die am Versicherungstermine zu restituirenden Summen bezeichnet wer
den. Analog sind die Colonnen (c'), (d') und (c"), (d") für's 21te resp. 18te
Lebensjahr als Versicherungstermin conftruirt worden.
Bezeichnen wir nun die am Versicherungstermine für je einen Thaler Prä
mie Seitens der Bank zu leistenden Rückgewährungen mit R, die Hauptprämie
(J) mit P und die Zusatzprämie zur Deckung der Rückgewähr mit Z, so hat die
Bank als Gesammtrückgewähr
(P 4- Z) R Thaler
zu leisten. Zur Bestimmung der Zusatzprämie Z führt nun folgende Betrachtung:
Um a a . 100 Thaler (Gesammtbetrag der Versicherungssummen) aufzubringen, waren
P Thaler jährliche Prämie nöthig, wie viel (Z) Thaler sind nöthig, um (P 4- Z) R
Thaler aufzubringen? Wir haben also die Proportion
P : Z = a a . 100 : (P 4- Z) R f
woraus wir erhalten
? _ P 2 R
a n . 100 — PR
(iV).
Um endlich die Gesammtprämie (P 4- Z = G) ju erhalten, haben wir zu Z noch
P zu addiren und erhalten aus (N)
G = P + Z
P 2 R
~ (ln • 100 — PR
+ p
I