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Wenn wir nun hier den Versuch machen auf Grundlage der so eben gegebenen
Andeutungen den Werth des Menschen auf jeder Stufe seines Lebenslaufs durch eine
Geldsumme auszudrücken, so kann dies auf den ersten Blick wie ein Unternehmen
erscheinen, welches der Würde des Menschen nicht gemäss sei. In der That wird es
aber kaum der Erinnerung bedürfen, dass es hier nur um den national-ökono
mischen Werth des Menschen sich handelt, woneben alle anderen Rücksichten ausser
Betracht bleiben, und dass die Fälle gar nicht so selten sind, in denen es wünschens-
werth sein kann diesen Werth zu kennen. Wir wollen nicht reden von dem Sclaven-
markte, wo vor Allem der rein national - ökonomische Werth des Menschen die Preise
feststellt, oder von jenen halbbarbarischen Völkern, hei denen der Mord durch eine
Geldsumme gesühnt wird. Aber wo in unseren Tagen einer Eisenbahn-Verwaltung die
Verpflichtung obliegt, die durch ihre Schuld entstandenen Unglücksfälle durch Geld zu
vergüten, da wird es von Wichtigkeit sein Grundlagen zu gewinnen, nach denen der
Werth eines Menschenlebens abgeschätzt werden kann. Ferner wenn der Staat Soldaten
aushebt und in den Krieg führt, so sollte billiger Weise für jeden Gebliebenen oder
arbeitsunfähig Gewordenen an die Familie ein Ersatz geleistet werden, der gleichfalls
nur nach national - ökonomischen Grundsätzen bestimmt werden kann. Allerdings
geschieht dieses Letztere kaum irgendwo. Pferde und Ochsen lässt man auf Requisition
für den Krieg sich nicht wegnehmen, ohne vollen Ersatz dafür zu fordern und zu
erhalten; nur der Mensch allein, insofern er zum Kriege verwandt wird, ist bis jetzt
überall — die bekannten schmählichen Truppen-Verkäufe des vorigen Jahrhunderts
abgerechnet — wie eine Waare ohne Werth behandelt worden.*)
Um für die anzustellende Rechnung eine Grundlage zu gewinnen, nehmen wir
an, der gesammte leibliche und geistige Consum des Menschen, der für seinen Unterhalt
und seine Ausbildung erforderlich ist, bleibe Jahr aus Jahr ein dem Werthe nach
derselbe, und setzen diesen Werth jährlich = a. Denn wenn auch in der That in den
jüngeren Jahren die körperlichen Bedürfnisse durch eine geringere Summe zu befriedigen
sind als in den älteren, so kommen dagegen dort noch die Kosten der Erziehung und
des Unterrichts hinzu, und mithin wird die vorausgesetzte Gleichheit sich nicht zu weit
von der Wirklichkeit entfernen. Sollte aber auch gegen die gedachte Gleichheit sich
etwas Erhebliches einwenden lassen, so müssen wir dennoch zum wenigsten für den
Anfang von dieser Voraussetzung Gebrauch machen, damit unsere Rechnung eine möglichst
einfache Grundlage behält.
Der Werth von a ist aber nicht für alle Stände gleich gross anzunehmen. Wir
werden unsere Rechnung fortlaufend mit zwei Beispielen begleiten, und setzen: 1) für
den Handwerker, Arbeiter, Landmann etc.
a — 150 Thlr.
und 2) für den Beamten, Gelehrten, Techniker etc. oder den s. g. Studirten
« = 300 Thlr.
*) Siehe: vonThünen „Der isolirte Staat“ II. 2 (vergl. die Beilage zur Allgemeinen
Zeitung vom 22. Februar 1867).