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Die erste dieser beiden Zahlen möge für sich selbst sprechen. Zu der letzteren Annahme
veranlassen uns die bekannten Erfahrungen, dass 300 Thlr als eine Minimalsumme gilt,
mit welcher ein Studirender auf der Universität erhalten werden kann, so wie als
Minimalgehalt eines Beamten etc., bei dem dieser „nur eben nicht verhungert“. Ausgaben
des Luxus müssen hier völlig ausgeschlossen bleiben, denn nach den Grundsätzen der
Nationalökonomie sind sie nichts anderes als vernichtete Arbeit, die niemals ein Capital
darzustellen fähig ist.
Bezeichnen wir nun mit
L(n) die Lebenden einer Sterblichkeitstafel vom Alter n, mit
R(n) die Leibrente des Alters n für dep gegebenen Zinsfuss r (wo hier die
in jedem Augenblicke fällige Leibrente zu verstehen ist, welche dem
arithmetischen Mittel zwischen der praenumerando- und der postnumerando-
Leibrente gleichgesetzt werden kann), und mit
den Discontirungsfactor = —.
Dann ist der auf den Augenblick der Geburt zurückdiscontirte Werth alles Consums der
ganzen Lebenszeit
= a R (o).
(1)
Es sei ferner N dasjenige Alter, mit welchem der Eintritt in den Beruf statt
findet und mithin die Production beginnt, und unter x verstehe man den vorläufig
unbekannten Werth der künftigen jährlichen Production, den wir wiederum in jedem
Jahre gleich gross annehmen. In der Wirklichkeit findet auch diese Gleichheit nicht
statt, indem z. B. die Besoldung der Beamten, welche die gedachte Production messen
soll, mit einem geringen jährlichen Satze anfängt, dann durch Gehaltszulagen steigt und
endlich mit der Pensionirung wieder auf einen geringeren Betrag hinabgeht. Wir wollen
aber hier von derartigen Complicationen wiederum ab sehen, indem wir die Untersuchung
so einfach wie möglich zu halten suchen.
Dann ist der auf den Augenblick der beginnenden Berufsthätigkeit zurück
discontirte Werth aller künftigen Production
= xR{N)
und folglich derselbe Werth, auf den Augenblick der Geburt reducirt
(2)
(3)
Soll nun die gesammte Production genau den gesummten Consum nebst Zins
auf Zins decken, oder mit anderen Worten soll die gesammte Einnahme aus der Aus
übung des Berufs genau die gesammte Ausgabe für Unterhalt und Ausbildung nebst
Zins auf Zins wieder erstatten, so müssen die Werthe (1) und (3) einander gleich gesetzt
werden. Man hat also zur Bestimmung von x die Bedingungsgleichung
a R(o) L(o) = x R (N) L(N) /
(4)
woraus folgt
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