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darauf fallenden Zinsen und Zinseszinsen
noch so viel reserviren, dass sie im Stande
ist, alle Zahlungen, die sie rechnungsmässig
zu erwarten hat, zu leisten; und offenbar
genügt bei (¿» -f- w)jährigen Versicherten
für jeden einzelnen Versicherten die seiner
Versicherung entsprechende einmalige
Prämie für das Alter von (¿» -f- n) Jahren
ebenso gut, wie beim Abschluss der Ver
sicherung die Bank durch die Prämie des
¿»jährigen in den Stand gesetzt werden
sollte, allen Zahlungen zu genügen.
Zillmer 1861.
Seite 108.
Alle Kinder nämlich, die der Kinder
versorgungskasse beitreten und in dem
selben Jahre geboren sind, bekommen für
sich eine besondere Kasse, alle Einzahlungen
werden Zins auf Zins verzinst, und bei
einem bestimmten Alter der Kinder wird
die Kasse ausgeschüttet, und die Kinder,
die von den beigetretenen noch leben,
erhalten das Vermögen der Kasse zu
gleichen Theilen. Bei der Berechnung der
Prämien kommt es also darauf an, dass
alle Kinder, die derselben Kasse angehören,
mögen sie früher oder später beigetreten
sein, durch ihre Zahlungen dasselbe An
recht an das Vermögen der Kasse haben.
und den auf dieselbe fallenden Zinsen und
Zinseszinsen auf die folgenden Jahre stets
noch so viel reserviren, dass sie alle bei
dieser Versicherung für die Folgezeit rech
nungsmässig zu erwartenden Zahlungen
damit zu leisten im Stande ist. Hierzu
muss aber für einen x -)- vjährigen Ver
sicherten die seinem Alter x -f- v ent
sprechende einmalige Prämie ebenso gut
genügen, wie es die beim Abschluss der
Versicherung an die Bank gezahlte ein
malige Prämie für die ¿»jährige Person zu
thun im Stande war.
Morgenbesser 1882.
Seite 85.
Alle zur Versorgungskasse beitragenden
Kinder nämlich, welche in demselben Jahre
geboren sind, bilden für sich eine besondere
Kasse; alle Einzahlungen werden Zins auf
Zins verzinst, bei einem bestimmten Alter
der Kinder wird die Kasse ausgeschüttet
und die von den beigetretenen noch leben
den Kinder erhalten das Vermögen der
Kasse zu gleichen Theilen. Die Prämien
müssen nun so berechnet werden, dass
alle Kinder, die derselben Kasse angehören,
mögen sie derselben früher oder später
beigetreten sein, durch ihre Prämien gleiches
Anrecht an das Vermögen der Kasse be
sitzen.
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Aehnliche Beispiele lassen sich noch viele aufstellen.
Neu-Weissensee bei Berlin, 2. März 1887.
Dr. Zillmer.