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Für diejenigen Versicherungen mit jährlicher Prämienzahlung, bei welchen die erstjährige
Prämie (für die Versicherungssumme 1) um a kleiner ist als die Prämie des einzelnen späteren
Jahres, bleibt die Hülfszahl
p . ZVz ,
wenn es sich um lebenslängliche Versicherungen mit abgekürzter Prämienzahlung handelt, während
sie für die abgekürzten Versicherungen die Form hat
In beiden Fällen ist hier unter p diejenige Netto-Prämie zu verstehen, welche vom zweiten Ver
sicherungsjahre ab Geltung hat. Für die abgekürzte Versicherung lässt sich diese Netto-Prämie
darstellen in der Form
1+« r—1
z Bx r ’
und somit kann hier der Hülfszahl für die Berechnung der Mehr-Reserve auch die Form gegeben
werden
, N ZVz
( 1 + “) ■&'
Anmerkung 3. Zu derselben Einrichtung der Reserveberechnung kann man auch auf
sehr einfache Weise durch Anwendung der Gleichung (108) gelangen. Beschränken wir dieselbe
für den vorliegenden Zweck auf Todesfall-Versicherungen mit gleichen jährlichen Prämien und der
unverändert bleibenden Versicherungssumme 1, so erhalten wir
-Res (n)
ZVx — ZVx -|- n
»i + n
p —
ZVlx — ZWlx-f-n
Vx -f-n
iTOi+n ^ ^x-fn pZVx — ZVlx
^ Vx-j-n Vx-f-n
Px -(-n P • JRx-\- n +
pZV-i
Zniy
Cx-f n
Aus dieser Formel geht hervor, dass die Hülfszahl für die Berechnung der Mehr-Reserve
pZVx — Znix
ist. Für die lebenslängliche Kapitalversicherung auf den Todesfall mit lebenslänglicher Prämien
zahlung ist
° pZvx — Zmx,
die Hülfszahl also gleich Null.
Zahlung ist
Für die lebenslängliche Versicherung mit abgekürzter Prämien-
p(Zvx — Zvz) — Zmx,
also die Hülfszahl
Für die abgekürzte Versicherung ist
p ( Sv x
also die Hülfszahl pSvx —
Setzt man hier
so wird die Hülfszahl v ,
plvx -
pSvx — Imx — p Sv z.
— Svz) — Zvix — 2m z Vz,
- Zmx = p . Svz — Sviz Vz.
v r — 1 V
2mz — Vz — Ivz,
r
V — 1
— 2’m x = p Svz H Svz
r
= (p + Ivz '
wie oben.