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selbe ist deshalb als vorausgezahlte Prämie in einem besonderen Posten im Passivum
der Bilanz aufzuführen. Dieser Posten führt den Namen: Prämien-Ueberträge. Für
die Feststellung dieses Postens empfiehlt es sich, wie für die gestundeten Prämien in
den Reserveberechnungsbüchern eine besondere Rubrik anzulegen, da auch hier, so
lange die einmal festgesetzte Prämienzahlung unverändert beibehalten wird, alljährlich
für die einzelne Versicherung derselbe Prämien-Uebertrag erscheint.
Manche Lebensversicherungs-Anstalten bezeichnen mit dem Namen Prämien-
Ueberträge etwas Anderes. Dieselben machen für die Berechnung der Reserve die mit
den Voraussetzungen für die Berechnung der Netto-Prämie nicht in Einklang zu
bringende Annahme, dass die Prämie des laufenden Versicherungsjahres im Laufe
dieses Jahres nach und nach pro rata temporis für die Bestreitung der Bank-
leistungen zu verwenden ist.
Sie rechnen z. B. als Reserve nach
Jahren
j (ftes (n) + A es (n +1)) und stellen daneben, falls die Prämie für das laufende Ver
sicherungsjahr bereits voll gezahlt ist, die halbe Jahresprämie, welche sie als „unver
diente Prämie“ ansehen, in die Prämien-Ueberträge ein. Einzelne Anstalten haben
diesen Posten der Ueberträge ohne den Posten der gestundeten Prämien. Bei diesen
wird die „unverdiente Prämie“ nur nach dem bereits gezahlten Theil der Jahresprämien
bestimmt. Andere Anstalten führen sowohl gestundete Prämien, wie Prämien-Ueber
träge in dem Sinne der unverdienten Prämien auf. Hier wird die unverdiente Prämie
nach der vollen Jahresprämie bestimmt.
Auf das Schluss-Resultat der Bilanz hat es keinen wesentlichen Einfluss, ob
die Prämien-Reserve nach den Jahresprämien, oder nur nach den „bereits verdienten“
Prämien bestimmt wird. Ein Unterschied wird höchstens dadurch herbeigeführt, ob
die „unverdienten“ Prämien zum Netto-Betrage, oder mit einem Aufschläge versehen
in die Prämien-Ueberträge gestellt werden. Mit den Principien, welche bei der Beitrags
bestimmung massgebend gewesen sind, ist aber nur die Bestimmung der Reserve nach
vollen Jahresprämien in Einklang zu bringen, ganz abgesehen davon, dass die be
treffenden Gesellschaften auch diese „unverdienten“ Prämien, soweit sie bei Fällig
werden der Versicherungssumme noch nicht bezahlt sind, bei der Auszahlung in Abzug
bringen. Der Ausdruck „unverdiente Prämie“ hat bei anderen Versicherungsbranchen
eine angemessene Bedeutung, für die Lebensversicherung passt er nicht. Bei den
anderen Versicherungsbranchen haben nämlich die Versicherungen ungefähr den
Charakter, welchen unter den Lebensversicherungen die kurze Kapitalversicherung auf
den Todesfall für 1 Jahr hat. Bei solcher Versicherung ist die Reserve am Anfänge
des Versicherungsjahres nach Entrichtung der Jahresprämie p, die Reserve am Ende
des Jahres — 0, und somit ist die Reserve nach Ablauf eines Theils des Jahres, z. B.
nach — Jahr = -—-p, und diesem Betrage entspricht die unverdiente Prämie.
Bei den übrigen Versicherungsbranchen ist somit der Begriff „unverdiente Prämie“
übereinstimmend mit dem Begriff „Prämien-Reserve“.