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Tafel
rungen der
llgemeinen
pflegungs-
id der Zeit
s 1845.
Frauen.
5 286
5 130
4 969
4 802
4 627
Prämien - Berechnung.
4 442
4 246
4 038
3819
3 591
Erster Abschnitt.
Renten-Versicherung für einzelne Leben.
3 356
3 117
2 877
2 637
2 398
2 163
1 935
1 718
1 516
1 330
1 159
1 000
849
706
575
461
366
289
228
180
141
108
80
57
38
24
14
7
3
1
§ 5. Leibrente für ein einzelnes Leben. Eine Person, gegenwärtig im Alter
von x Jahren, empfängt die Zahlung 1. Nach einem Jahre, falls sie alsdann noch
lebt, erhält sie wieder die Zahlung 1. Ebenso erhält sie, falls und so lange sie noch
am Leben ist, die Summe 1 nach 2 Jahren, nach 3 Jahren u. s. w. Der Werth
solcher Rente ist zu bestimmen. Hierzu nehmen wir an, dass ebenso viele ¿-jährige
Personen, so viele in der Sterblichkeitstafel für das Alter von x Jahren verzeichnet
sind, also l x Personen, solche Renten beziehen. Jede dieser Personen empfängt jetzt
die Zahlung 1, zusammen erhalten somit die X x Personen jetzt l x . Nach einem Jahre
sind von den k x Personen noch X x+1 vorhanden, und diese erhalten alsdann wieder
je 1, zusammen also A*+i. Diese Zahlung findet nach einem Jahre statt, der gegen
wärtige Werth dieser Zahlung ist somit nach Formel (2)
r
Nach 2 Jahren leben noch k x+2 Personen, welche alsdann je 1, zusammen X x+2
erhalten. Der Werth dieser Zahlung ist, da derselbe von jetzt ab gerechnet nach
2 Jahren erfolgt, nach derselben Formel (2)
¿x + 2
r 2 '
Bestimmt man in derselben Weise den Werth der folgenden Zahlungen bis zum
höchsten Alter und addirt die einzelnen Beträge, so hat man offenbar den Gesammt-
werth der Renten für k x Personen. Bezeichnet man den Werth der Leibrente für
eine Person, welche bei Beginn der Rente im Alter von x Jahren steht, mit R x , so
ist dieser Gesammtwerth
¿,..ßAG.+ i * + ‘+**+*+**+* +
fjf* y-' * 1 fp 6 ‘
2*