Full text: Die mathematischen Rechnungen bei Lebens- und Renten-Versicherungen

soll. Für die postnumerando zahlbaren Renten leiten wir nun aus den Formeln (19 a) 
bis (22 a) folgende ab. Offenbar ist 
Nach Formel (18 a) ist 
R X (1) R X “f 1 5 
also 
TP 4 1 n ~ 1 1 
(V») * — (1)ÄX+1 2« n ’ 
oder 
7 ? 0£) p , n ~ 1 
(v«r x (i) 2 n ' 
(19 b) 
Entsprechend wird 
+ °- 25 ’ 
(20 b) 
( l /4) jß X^ = (l) Ä x + 0 - 375 ’ 
(21b) 
R^= R -f 0.5. 
X (1) X * 
(22 b) 
§. 9. Leibrente mit Zahlung einer Rentenrate nach dem Tode des Renten 
empfängers. Bei den bisher behandelten Leibrenten war mit jeder einzelnen Renten 
zahlung die Bedingung verbunden, dass der Renten-Empfänger zur Zeit der Fälligkeit 
noch am Leben sei. Es soll jetzt der Werth einer Rente bestimmt werden, die zum 
ersten Male nach einem Jahre, zum zweiten Male nach 2 Jahren u. s. w. und zwar 
jedesmal mit dem Betrage 1 unter der Bedingung fällig wird, dass der Rentenempfänger 
vor einem Jahre noch gelebt habe. Hiernach wird die erste Rentenzahlung unter 
allen Umständen fällig. Die zweite Rentenzahlung wird jedoch nur fällig, falls der 
Rentenempfänger bei der ersten Rentenzahlung noch gelebt hat. Die dritte Renten 
zahlung wird wiederum nur fällig, wenn der Rentenempfänger bei der zweiten Renten 
zahlung noch gelebt hat, u. s. w. Offenbar findet hier die letzte Rentenzahlung statt 
nach Schluss desjenigen Jahres, in welchem der Rentenempfänger stirbt. Jede einzelne 
Rentenzahlung entspricht hier einer bestimmten Rentenzahlung der gewöhnlichen Leib 
rente und unterscheidet sich dadurch von dieser, dass sie ein Jahr später erfolgt. 
Der Werth jeder einzelnen Rentenzahlung ist also der um 1 Jahr discontirte Werth 
der entsprechenden Zahlung der gewöhnlichen Leibrente und somit ist auch der 
Gesammtwerth der hier behandelten Rentenzahlungen gleich dem um 1 Jahr discontirten 
Werthe der gewöhnlichen Leibrente. Mit anderen Worten, als Werth einer Rente 
mit, dem jährlichen Betrage 1, zahlbar zum ersten Male nach einem Jahre und von 
da ab in Zwischenräumen von je einem Jahre und zum letzten Male am Schlüsse 
desjenigen Jahres, in welchem der Rentenempfänger stirbt, erhält man 
R, 
r
	        
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