mmmm
46
§ 17. Soll die jährliche Prämienzahlung nur bis zu einem bestimmten Alter
des Versicherten, resp. bis zum Tode desselben, falls er vor Erreichung jenes Alters
stirbt, fortgesetzt werden, oder was dasselbe ist, soll die jährliche Prämie nur eine
bestimmte Reihe von Jahren gezahlt werden, wobei ebenfalls bei früherem Tode des
Versicherten das Ende der Prämienzahlung mit dem Tode eintritt — so ändert sich
die Bankleistung nicht, wohl aber die Prämienzahlung. Die Prämie soll bezeichnet
werden durch (y \p x , wo y anzeigt, wie oft die jährliche Prämie entrichtet wird, falls
nicht der frühere Tod des Versicherten die Beitragszahlung abkürzt, x -f- y bezeichnet
dann das Alter, in welchem der Versicherte beitragsfrei ist, und x -f y — 1 dasjenige
Alter, bei dessen Erreichung der letzte Jahresbeitrag entrichtet wird. Hier bildet die
Prämienzahlung eine aufhörende Leibrente mit dem jährlichen Betrage Mp x , der
Werth der Beitragszahlung ist somit
(y) p x . (y) Ax
und dieser Werth muss dem Werth der Bankleistung 1\ gleich sein. Wir haben also
Mp* . (y) ^
X
oder
(39)
Die y Jahre hindurch, oder bei früherem Ableben des Versicherten nur bis zum Tode
zahlbare jährliche Prämie für die Versicherung der Summe 1, zahlbar am Ende des
Sterbejahres des Versicherten, erhält man, indem man die einmalige Prämie für diese
Versicherung dividirt durch den Werth der nach y Jahren auihörenden Leibrente.
Anmerkung 1. Multiplicirt man Zähler und Nenner der rechten Seite in der vorstehenden
Formel mit Vx, so erhält man
(39 a)
Anmerkung 2. Unter Umständen wird die Prämie (y)p x so bestimmt, dass angegeben
wird, um welchen Betrag die lebenslänglich zu entrichtende Prämie p x wegen der Abkürzung der
Prämienzahlung zu erhöhen ist. Offenbar ist diese Mehr-Prämie die Differenz zwischen (y)p x und p x .
Nach der Formel (39) ist
wofür man, indem man die rechte Seite mit Ex multiplicirt und dividirt, schreiben kann
Mithin ist
Da
B x — = (y)Bx ,