tJeber Invalidität.
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besondern Art von zusammengesetztem Ereigniss zu thun. In allen
Lehrbüchern der Wahrscheinlichkeitsrechnung giebt man den Satz:
»Ist p die Wahrscheinlichkeit für das Eintreffen eines Ereignisses A
und q die für das Eintreffen des Ereignisses B, so stellt das Product
p q die Wahrscheinlichkeit dar, dass beide Ereignisse zusammen ein-
treten« ; man vergisst jedoch nicht, ausdrücklich hinzuzufügen, dass
dieser Satz nur richtig ist, so lange beide Ereignisse unabhängig
von einander sind, dass also nicht etwa der Eintritt des Ereig
nisses A den Eintritt des andern B unmöglich macht oder über
haupt beeinflusst; es ist mir aber kein Lehrbuch bekannt, in wel
chem ein Fall, bei dem diese Bedingung nicht erfüllt wird, näher
behandelt worden wäre; unsere obige Untersuchung bietet nun ein
Beispiel hierzu. Es wäre also ganz unrichtig, zu sagen: Ist für die
m-jährige Person die Wahrscheinlichkeit, im nächsten Jahre zu
sterben, (1 — p), und q diejenige, invalid zu werden, so ist:
(1 — p) q
die Wahrscheinlichkeit, im nächsten Jahre invalid zu werden und
zu sterben; denn diese beiden Ereignisse sind von einander in
eigenthümlicher Art abhängig; man kann zwar erst invalid werden
und d a n n sterben, aber das Umgekehrte hat keinen Sinn; der
Eintritt des Todes hebt die Möglichkeit des Ein
trittes der Invalidität auf. Ein Vergleich des vorstehenden
fehlerhaften Ausdruckes mit Gl. (44) zeigt, dass derselbe die Wahr
scheinlichkeit, invalid zu werden und zu sterben, um mehr als das
Doppelte zu gross ergiebt. Den hier angedeuteten Verstoss gegen
die Grundlehren der Wahrscheinlichkeitsrechnung macht Heym in
seinem Aufsätze »Ueber Invalidenpensionen« (a. a. 0.), der ersten
mathematischen Arbeit in dieser Richtung; die theoretischen Grund
lagen zu dessen Berechnungen der Pensionen für Invalide sind daher
als unrichtig zu bezeichnen. *)
Ganz abgesehen von der Hypothese, von der ich bei der Ent
wickelung vorstehender Formeln ausgegangen bin, kann man nun
*) S. auch: Heym. Die Kranken- und Invalidenversicherung. Leipzig 1863.
Hinrich’s Buchhandlung.
Genau derselbe Fehler findet sich auch in:
Wiegand. Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit. Halle 1805. In Com
mission hei II. Berner.