Temporäre Invalidität,
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wertlien, nämlich 6391,5 stellt dann, vorausgesetzt die Mortalitäts-
curve dürfe für die kurze Zeitstrecke von einem Jahre als gerad
linig angesehen werden, die ganze Zeit in Jahren dar, welche die
6415 20-jährigen Personen im nächsten Jahre überhaupt
zusammen durchleben.
Der zugehörige Zahlenwerth 118 in Col. 4 dagegen giebt dann
an, wie viel Jahre die 6415 anfänglich Lebenden im nächsten
Jahre im kranken Zustande durchleben.
Besser ist aber die andere Darstellung. Man kann sich näm
lich vorstellen, dass nur solche Kranke existiren, die während
des ganzen Jahres krank sind. Die Werthe der Col. 4
drücken dann aus, wie viel solcher Kranke in jedem Altersjahre
gerechnet werden können; so wäre also nach der Tabelle für das
Alter von 20 Jahren von den 6415 anfänglich Lebenden während
des ganzen folgenden Jahres krank 118 Personen, während im
Laufe des gleichen Jahres 47 Personen sterben. Eine solche Ta
belle Hesse sich dann leicht mit der Invaliditätstabelle, die nur
bleibend Invalide aufführt (wie Tab. I b ), vereinigen und liesse auch
eine graphische Darstellung zu; man könnte in Fig, 25, S. 147,
noch eine vierte Curve einführen, indem man von der Curve CNU
abwärts für jedes Alter die Werthe der Col. 4 als Längen auftrüge.
Die Länge PM giebt dann nach dem dort Angegebenen die Anzahl
der Lebenden überhaupt vom Alter OP, die Strecke NM die An
zahl der bleibend Invaliden und PN die Anzahl der Nichtinvaliden;
die letztere Strecke würde nun durch die neue Curve wieder in
zwei Theile getheilt, der obere Theil ergäbe die temporär Invaliden
oder Kranken und der untere Theil die Gesunden, d. h. die während
des ganzen Jahres in Activität lebenden Personen.
Ein Aveiterer Gewinn würde aber bei der in Tab. III gegebenen
Anordnung für die Berechnung der Tarife für Ivrankencassen sich
herausstellen; die Werthe der Col. 4 ergeben dann die Anzahl der
Personen, die während des ganzen Jahres Krankengelder beziehen
und man gelangt bei Einführung dieser Zahlenwerthe auf ein
fachere und elegantere Formeln für Berechnung der Tarife; doch
unterlasse ich es auch hier, wie oben, speziell auf derartige
Yersicherungsrechnungen einzugehen. Auch über die Frage der
temporären Invalidität überhaupt sind vorläufig weitere analy
tische Untersuchungen von untergeordnetem Werth; es werden
solche erst eine Bedeutung gewinnen, wenn sie zum Zwecke der