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Ueber UnfallVersicherung.
nicht zu allen Zeiten dasselbe war, sondern dass es allmäligen
Aenderungen unterworfen ist; dass es bei beiden Geschlechtern, in
verschiedenen Ländern und verschiedenen Ständen verschieden ist,
so hat man auch bei den Beobachtungen zur Feststellung des Ge
setzes , dem die Unfälle unterworfen sind, von Anfang an unter
schieden, ob man es mit den Unfällen im Allgemeinen oder ob
man es nur mit denen zu thun hat, die ausschliesslich Personen
aus gewissen Ständen (z. B. die Bergleute) treffen können oder
man hat diejenigen Unfälle herausgehoben, denen die Menschen
blos unter bestimmten Verhältnissen (z. B. bei Reisen auf Eisen
bahnen und Dampfschiffen) ausgesetzt sind u. s. w.; in allen Fällen
tritt unter den beobachteten Unfällen eine gewisse Regelmässigkeit
und Gesetzmässigkeit hervor und daher ist der Gedanke wohl be
gründet , durch Errichtung von Unfallversicherungsanstalten die
Nachtheile zu paralysiren, die den Verunglückten (ihn persönlich
oder im Fall des Todes seine Hinterlassenen) treffen.
Im Grunde genommen ist zwar die Unfallversicherung nichts
Neues, da die gewöhnlichen Invalidencassen, speziell die Knapp-
schaftscassen, längst schon auch an diejenigen ihrer Mitglieder
Invalidenpensionen zahlten, die in Folge von Unfällen in
den Zustand bleibender oder temporärer Invalidität übergingen und
auch die Hinterlassenen tödtlich Verunglückter erhielten Unter
stützungen (allerdings gewöhnlich nur in Form von Wittwen- und
Waisenpensionen); neu aber ist der Gedanke der Ausscheidung,
d. h. die Versicherung auf Tod und Invalidität ausschliesslich nur
auf solche Fälle zu beschränken, wo das eine oder das andere
durch Unglücksfall herbeigeführt wird.
Die ersten Versicherungsanstalten dieser Art und zwar solcher,
welche speziell die Assecuranz gegen Verletzungen und Tod auf
Eisenbahnen und Dampfschiffen betrieben, entstanden nach EngePs
Mittheilung *) vor nun bald 20 Jahren in Nordamerika; später
*) I)r. Engel lieferte zwei ausgezeichnete Abhandlungen über die Unfall
versicherung in der »Zeitschrift des königl. preussischen statistischen Bureaus«,
die ich in der unten folgenden allgemeinen Besprechung der Organisation der
betreifenden Versicherungsanstalten vielfach benutzt habe. In der ersten Ab
handlung »Die Unfallversicherung« (Jahrgang VI, 18GG) hebt Engel mit Recht
hervor, welch unberechenbaren Nutzen eine gross und solid angelegte und all
gemein benutzte Anstalt dieser Art haben müsste und beleuchtet die Organi-