Full text: Abhandlungen aus der mathematischen Statistik

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Ueber UnfallVersicherung. 
nicht zu allen Zeiten dasselbe war, sondern dass es allmäligen 
Aenderungen unterworfen ist; dass es bei beiden Geschlechtern, in 
verschiedenen Ländern und verschiedenen Ständen verschieden ist, 
so hat man auch bei den Beobachtungen zur Feststellung des Ge 
setzes , dem die Unfälle unterworfen sind, von Anfang an unter 
schieden, ob man es mit den Unfällen im Allgemeinen oder ob 
man es nur mit denen zu thun hat, die ausschliesslich Personen 
aus gewissen Ständen (z. B. die Bergleute) treffen können oder 
man hat diejenigen Unfälle herausgehoben, denen die Menschen 
blos unter bestimmten Verhältnissen (z. B. bei Reisen auf Eisen 
bahnen und Dampfschiffen) ausgesetzt sind u. s. w.; in allen Fällen 
tritt unter den beobachteten Unfällen eine gewisse Regelmässigkeit 
und Gesetzmässigkeit hervor und daher ist der Gedanke wohl be 
gründet , durch Errichtung von Unfallversicherungsanstalten die 
Nachtheile zu paralysiren, die den Verunglückten (ihn persönlich 
oder im Fall des Todes seine Hinterlassenen) treffen. 
Im Grunde genommen ist zwar die Unfallversicherung nichts 
Neues, da die gewöhnlichen Invalidencassen, speziell die Knapp- 
schaftscassen, längst schon auch an diejenigen ihrer Mitglieder 
Invalidenpensionen zahlten, die in Folge von Unfällen in 
den Zustand bleibender oder temporärer Invalidität übergingen und 
auch die Hinterlassenen tödtlich Verunglückter erhielten Unter 
stützungen (allerdings gewöhnlich nur in Form von Wittwen- und 
Waisenpensionen); neu aber ist der Gedanke der Ausscheidung, 
d. h. die Versicherung auf Tod und Invalidität ausschliesslich nur 
auf solche Fälle zu beschränken, wo das eine oder das andere 
durch Unglücksfall herbeigeführt wird. 
Die ersten Versicherungsanstalten dieser Art und zwar solcher, 
welche speziell die Assecuranz gegen Verletzungen und Tod auf 
Eisenbahnen und Dampfschiffen betrieben, entstanden nach EngePs 
Mittheilung *) vor nun bald 20 Jahren in Nordamerika; später 
*) I)r. Engel lieferte zwei ausgezeichnete Abhandlungen über die Unfall 
versicherung in der »Zeitschrift des königl. preussischen statistischen Bureaus«, 
die ich in der unten folgenden allgemeinen Besprechung der Organisation der 
betreifenden Versicherungsanstalten vielfach benutzt habe. In der ersten Ab 
handlung »Die Unfallversicherung« (Jahrgang VI, 18GG) hebt Engel mit Recht 
hervor, welch unberechenbaren Nutzen eine gross und solid angelegte und all 
gemein benutzte Anstalt dieser Art haben müsste und beleuchtet die Organi-
	        
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