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Ueher Unfallversicherung.
Königr. Sachsen
1853-1863.
Hannover
1855 — 1864.
England
1858 und 1859.
Frankreich
1851—1860.
Wahrscheinlichkeit,
dass der tödtliche Unfall erfolgt durch:
Ertrinken.
Verbren
nen, Ver
brühen,
Ersticken,
durch
Blitz
schlag.
Er
schlagen,
Erdrückt
und Ver
schüttet
werden.
Fallen,
Herab
stürzen
von hoch
gelegenen
Punkten.
Fuhr
werke,
Ueber-
fahren-
werden.
Männlich:
0.3332
0.0596
0.1799
0.1507
0.0943
Weiblich:
0.4595
0.1592
0.0602
0.0792
0.0749
Zusammen:
0.3573
0.0786
0.1571
0.1370
0.0906
Männlich:
0.3967
0.0264
Weiblich:
0.3946
0.1088
Zusammen:
0.3963
0.0425
Männlich:
0.2056
0.2164
Weiblich:
0.1105
0.5756
Zusammen:
0.1805
0.3111
Zusammen:
0.4721
0.1086
0.0905
0.1471
0.1153
Das statistische Material in cler hier bezeichneten Richtung
ist sehr zerstreut und schwer zu vereinigen, weil in den einzelnen
Ländern die verschiedenen Arten von tödtlichen Unfällen in ver
schiedener Weise zusammengefasst werden. Aus Engel’s Mit-
theilungen hierüber sind hier nur diejenigen Länder aufgeführt,
aus denen Beobachtungsresultate vorliegen, die unter sich wenig
stens annähernd einen Vergleich zulassen; jedenfalls herrscht aber
auch unter den hier gegebenen Wahrscheinlichkeitswerthen noch
grosse Unsicherheit. Es stimmt mit der gewöhnlichen Erfahrung
überein, wenn sich in Sachsen, Hannover und Frankreich heraus
stellt, dass die meisten tödtlichen Unfälle durch Ertrinken
herbeigeführt werden; in Sachsen und Hannover umfassten diese
Fälle etwas mehr als ein Drittheil, in Frankreich beinahe die
Hälfte aller Unfälle. Ganz merkwürdig tritt hier wieder England
hervor; dort sind nicht die Fälle des Ertrinkens, sondern die des
Yerbrennens und Erstickens die zahlreichem; innerhalb der beiden
Jahre 1858 und 1859 sollen unter den tödtlichen Unfällen beim
weiblichen Geschlecht 57 Procent von allen Fällen durch Ver
brennen, Verbrühen und Ersticken herbeigeführt worden sein! ?