184 Ueber Unfallversicherung.
dagegen mit der Versicherung der Reisenden; doch das ist eine
Frage, auf deren Besprechung wir zurückkommen werden. Im
Vorstehenden sollten zunächst nur die wichtigsten Ergebnisse der
statistischen Erhebungen über Unfälle angegeben werden;
wenn das Vorgeführte lückenhaft und unvollständig erscheint, so
hat das seinen Grund nicht allein darin, dass in der vorliegenden
Schrift, die sich mehr der mathematischen Seite der Frage zu
wendet , nicht auf ausführlichere statistische Zusammenstellungen
eingegangen werden konnte, sondern auch, weil es wirklich noch
zu sehr an entsprechendem Beobachtungsmaterial mangelt und weil
die eigentliche Unfallstatistik einen Zweig der Statistik bildet, der
erst in neuester Zeit besondere Beachtung gefunden hat.
Einrichtung bestehender Unfallvcrsicherungsanstalten.
Die Unfallversicherungsanstalten gehen gegen gewisse Ein
zahlungen die Verpflichtung ein, ihren Versicherten, respective deren
Rechtsnachfolgern bestimmte Zahlungen zu leisten, wenn die Ver
sicherten während des Bestandes der Versicherung ein Unfall trifft,
der vorübergehende oder bleibende Arbeitsunfähigkeit oder den Tod
zur unmittelbaren Folge hat.
Die Einzahlungen, die Prämien, bestehen entweder in einer
Einmaleinlage, zahlbar beim Abschluss der Versicherung oder
in periodisch (jährlich, monatlich oder wöchentlich) zu zahlenden
Summen.
Die Leistung der Anstalt dagegen besteht entweder in Zahlung
einer Summe, der Versicherungssumme, an die Erben oder
Rechtsnachfolger im Falle tödtlicher Verunglückung des Versicherten
oder in Auszahlung einer »lebenslänglichen Rente« oder
einer bestimmten dem Unfälle angemessenen Entschädigungssumme
an den Versicherten, wenn derselbe durch Unfall in den Zustand
bleibender Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit gekommen ist oder
endlich in einer »täglichen oder wöchentlichen Gelcl-
verwilligung« bei temporärer, durch Unfall herbeigeführter
Arbeitsunfähigkeit.