Unfallversiclierungsanstalten.
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Die Versicherung wird immer nur auf eine bestimmte Zeit,
gewöhnlich auf ein Jahr, abgeschlossen, kann aber, wenn inzAvischen
in der Stellung und den Verhältnissen des Versicherten keine Aende-
rungen eingetreten sind, wieder erneuert werden.
Bei den Leistungen der Anstalt kommen nur unfreiAvillige
Unfälle in Betracht, solche, die durch Zufall oder fremdes Ver
schulden herbeigeführt wurden: dagegen wird keine Haftung über
nommen, wenn der Tod in Folge von Selbstmord oder die Ver
stümmelung durch Selbstmordversuch stattfand, selbst wenn die
Unzurechnungsfähigkeit nachgewiesen werden kann. Ebenso kom
men die Unfälle nicht in Betracht, die durch Trunkenheit und
grobe Fahrlässigkeit des Versicherten herbeigeführt wurden und
die, welche den Versicherten durch Krieg oder Aufruhr, im Bauf-
handel oder im Duell betroffen haben. Dagegen haften die Gesell
schaften im Allgemeinen für die Folgen solcher Unglücksfälle, die
sich bei der Bettung von Menschen und Eigenthum ereignen, was
wichtig für die Feuer-Lösch- und Bettungsmannschaften ist.
Die Personen, welche mit schweren und chronischen Krank
heiten behaftet sind, werden nicht zur Versicherung angenommen
und ebenso verlangt man geAvöhnlicb, dass das Alter des zu Ver
sichernden zwischen gewisse vorgeschriebene Grenzen falle.
Die Versicherung ist entweder individuell oder collectiv. Erstere
wird von einer bestimmten Person und für eine solche geschlossen;
die Collectivversichcrung dagegen wird von den Inhabern grösserer
Fabriken, Bauwerkstätten und ähnlicher Unternehmungen im Inte
resse sämmtlicher Arbeiter, Beamten und Arbeitgeber eingegangen.
Durch Auszahlung der Versicherungsbeträge erwirbt sich die
Gesellschaft das Kecht auf Entschädigung gegen den etwaigen ver
antwortlichen Urheber oder Verschulder des Unglücksfalles, aber
selbstverständlich nur auf den Betrag jener Summe, welche die Gesell
schaft in Folge der Versicherung als Entschädigung ausbezahlt hat.
Die Gesellschaften behalten sich das Beeilt vor, nach einem
Unglücksfalle die Police ganz oder tlieilweise aufzuheben.
Hat ein Unfall stattgefunden, so ist innerhalb einer vor
geschriebenen Zeit unter Beilegung der den Fall beglaubigenden
Documente Anzeige an die Gesellschaft zu erstatten. Verfälschung
solcher Documente, absichtlich wahrheitswidrige Angaben darin
verwirken die Versicherungssumme und alle bisher gezahlten Prä
mien zu Gunsten der Gesellschaft.