ünfallversicherimgsanstalten.
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2. Kategorie. Unfälle in Bergwerken und Steinbrüchen,
bei der Land- und Forstwirtschaft und der Viehzucht ; die Unfälle
in Industrie Werkstätten aller Art und in chemischen Fabriken und
die Unfälle auf Bauplätzen und in Bauwerkstätten.
3. Kategorie. Sämmtliche Unfälle auf Eisenbahnen und
zwar diejenigen auf fahrenden Zügen.
Die Versicherten werden nach den Gefahren, denen sie ihrer
Lebensstellung und ihrem Berufe nach ausgesetzt sind, in folgende
Gefahrclassen geteilt :
1. Classe. Gewöhnliche oder solche Bisken, welche das
Publikum zu jeder Zeit läuft. Die Constituenten dieser Classe
sind : Agenten, Advocaten, Kaufleute, Aerzte, Grundbesitzer, Pen-
tiers , Domestiken (mit Ausnahme der in den Ställen arbeitenden)
u. s. w.
2. Classe. Gefährliche Bisken, d. li. solche, welche vorzugs
weise in der Industrie Vorkommen. Hierunter sind begriffen unter
Andern : Architecten, Ingenieure, Constructeure, Bauunternehmer,
Maurer, Zimmerleute, sonstige Bauhandwerker.
3. Classe. Höchst gefährliche Bisken. Hierher gehören
Locomotivführer, Feuerleute, Kesselheizer, Bergleute, Steinbrecher,
Brunnenmacher, Dachdecker etc.
Auch andere Unfallversicherungsanstalten unterscheiden die
angegebenen Classen, alle geben in ihren Tarifen, wie das auch
in den folgenden Auszügen geschehen soll, nur die Prämiensätze für
die 1. und 2. Classe. Die Prämien für die 3. Classe erfährt man
erst in jedem besondern Falle bei der Administration.
Die folgenden Prämiensätze, den Tarifen der »Sécurité géné
rale« entnommen, beziehen sich sämmtlicli auf eineVersiche-
rungssumme von 2500 Franken (100 Liv. Sterl. oder 1000 fl.
östr.) im Falle des Todes oder auf eine jährliche Leib
rente Vоn 1 5 0 Fr. (6 Liv. Sterl. — 60 Gulden) beim Eintritt
bleibender Invalidität oder auf eine tägliche Geld
bewilligung von 1,25 Fr. (0,05 Liv. Sterl. = 1 Schilling oder
0,5 fl. — 50 kr.) im Falle vorübergehender Arbeit s-