Full text: Abhandlungen aus der mathematischen Statistik

ünfallversicherimgsanstalten. 
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2. Kategorie. Unfälle in Bergwerken und Steinbrüchen, 
bei der Land- und Forstwirtschaft und der Viehzucht ; die Unfälle 
in Industrie Werkstätten aller Art und in chemischen Fabriken und 
die Unfälle auf Bauplätzen und in Bauwerkstätten. 
3. Kategorie. Sämmtliche Unfälle auf Eisenbahnen und 
zwar diejenigen auf fahrenden Zügen. 
Die Versicherten werden nach den Gefahren, denen sie ihrer 
Lebensstellung und ihrem Berufe nach ausgesetzt sind, in folgende 
Gefahrclassen geteilt : 
1. Classe. Gewöhnliche oder solche Bisken, welche das 
Publikum zu jeder Zeit läuft. Die Constituenten dieser Classe 
sind : Agenten, Advocaten, Kaufleute, Aerzte, Grundbesitzer, Pen- 
tiers , Domestiken (mit Ausnahme der in den Ställen arbeitenden) 
u. s. w. 
2. Classe. Gefährliche Bisken, d. li. solche, welche vorzugs 
weise in der Industrie Vorkommen. Hierunter sind begriffen unter 
Andern : Architecten, Ingenieure, Constructeure, Bauunternehmer, 
Maurer, Zimmerleute, sonstige Bauhandwerker. 
3. Classe. Höchst gefährliche Bisken. Hierher gehören 
Locomotivführer, Feuerleute, Kesselheizer, Bergleute, Steinbrecher, 
Brunnenmacher, Dachdecker etc. 
Auch andere Unfallversicherungsanstalten unterscheiden die 
angegebenen Classen, alle geben in ihren Tarifen, wie das auch 
in den folgenden Auszügen geschehen soll, nur die Prämiensätze für 
die 1. und 2. Classe. Die Prämien für die 3. Classe erfährt man 
erst in jedem besondern Falle bei der Administration. 
Die folgenden Prämiensätze, den Tarifen der »Sécurité géné 
rale« entnommen, beziehen sich sämmtlicli auf eineVersiche- 
rungssumme von 2500 Franken (100 Liv. Sterl. oder 1000 fl. 
östr.) im Falle des Todes oder auf eine jährliche Leib 
rente Vоn 1 5 0 Fr. (6 Liv. Sterl. — 60 Gulden) beim Eintritt 
bleibender Invalidität oder auf eine tägliche Geld 
bewilligung von 1,25 Fr. (0,05 Liv. Sterl. = 1 Schilling oder 
0,5 fl. — 50 kr.) im Falle vorübergehender Arbeit s-
	        
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