Full text: Enthaltend: Entwürfe zu 12 Rathhäusern im spitzbogigen oder altdeutschen Baustyl (6. Heft)

iS 
zimmer, g Seitentreppe zur Communication für die Beamten, 
h Polizeiwache, i Gewölbe für werthvolle Acten, k Stadtkasse, 
I Z. f. d. Hausmeister. 
Fix. 6, der Grundriss vom zweiten Geschoss. a S.-Z. f. d. Ma- 
gistrat, b Vorzimmer, c Secretariat, d und e Canzlei und Cal: 
eculatur, f Botenzimmer, g Eingang, h und i Vor- und Arbeits- 
zimmer f. d. Bürgermeister, k Saal, welcher mit in das dritte 
Geschoss hinauf geht. 
Fig. 7, der Grundriss vom dritten Geschoss. a das Vor- und b 
das Versammlungszimmer für die Stadtverordneten, wobei am 
letztern Zimmer angenommen ist, dass solches um 3 Fuss höher 
als die übrige Geschosshöhe in das Dach hinauf tritt, c Zimmer 
f. d. Registratur, Stadträthe und für spezielle Commissionen. 
Die in diesem Styl, wie hier angenommen, häufig vorkom: 
menden, gewundenen Treppen gewähren bekanntlich für Feuers- 
gefahr den Vortheil, dass solche, bei einer vorausgesetzten 
concentrischen Verbindung, wie es in Fig. 7 mit punktirten 
Linien angedeutet ist, bei einer geringen Mauerstärke, durch 
Ueberwölbung leicht feuersicher gemacht werden können. 
Taf. Xl. 
Taf. XI. 
"Taf, IM. und LV., und Taf. XL Fig. 8. 
Beide Facaden stützen sich ganz auf die innere Einrichtung 
des vorigen Entwurfes (Taf. XI. Fig. 5 bis 7), wozu noch, 
wegen der bei Taf. III. angenommenen Durchfahrt, Taf. XI. 
Fig. 8, als ergänzender Grundriss beigefügt ist. 
Auf Taf. IV. ist zur Abänderung, statt des auf der vordern 
Giebelmauer gesetzten Thürmchens für die Uhrschaalen, in 
punktirten Linien ein dergleichen auf dem Dachforste gegeben. 
Taf. V. und XML Fig. 1 bis 3. 
Taf. V. Der vordere Aufriss. Hierzu 
Taf. XI. Fig. 1, der Grundriss vom ersten Geschoss. a das Passamt, 
b Verhörzimmer, c Polizeiamt, d Wartezimmer, e und f Vor- 
und Arbeitszimmer f. d. Polizeirath, g und h Polizeiwache und 
vorläufige Arrestlocale, i Gewölbe für werthvolle Acten, k Stadt- 
kasse, 1 Z. £f. d. Hausmeister. 
Fig. 2, der Grundriss vom zweiten Geschoss. a Z. f. d. Ma- 
gistrat, b Vorzimmer, c Secretariat, d Canzlei, e und f 
Vor- und Arbeitszimmer für den Ober-Bürgermeister, g, h und i 
Eingang, Versammlungszimmer und Registratur für die Stadt- 
verordneten, k Botenzimmer, 1 Saal, in’s dritte Geschoss hin- 
auf gehend. 
Fig. 3, der Grundriss vom dritten Geschoss. a und b Vor- und 
Arbeitszimmer für den Bürgermeister, c bis f Commissions-, so 
wie Arbeitszimmer für die Stadträthe, g und h Registratur und 
Calculatur, i Botenzimmer. 
Der Raum f ist 3 Fuss höher als die übrige Geschosshöhe 
angenommen. 
Dieser Entwurf lässt sich auch dadurch noch reicher ge- 
stalten, dass unter den Fenstern des Hauptgeschosses, wie zu 
beiden Seiten des mittlern Gebäudetheiles angedeutet ist, Felder 
gebildet werden, die dann am geeignetsten mit Darstellungen 
aus der ältern städtischen Geschichte in Relief auszufüllen sind 
Taf. XI. 
Taf. VI. und Taf. XL. Fig. 9. 
Diese Facade ist auf die vorigen Grundrisse (Taf. XI. 
Fig, 1 bis 3) basirt, und dabei nur die Haupttreppen (Taf. XI. 
Fig. 9) als verändert gedacht. 
Taf. VIL Fig. 1 und 2. 
Diese Facade stützt sich für den mittleren Gebäudetheil im 
Allgemeinen auf die Grundlage von Taf. XM. Fig. 4, wobei, 
wenn eine Durchfahrt angenommen wird, die Haupttreppe dann, 
wie es in Taf. VIII. Fig 4 geschehen, an der Seite, einfach 
oder doppelt, anzulegen ist. Ausserdem wurde für die innere 
Einrichtung und Vertheilung. der Räume noch angenommen: 
im ersten Geschoss: Fig. 2A. g,h, i, k, und eben so auch die 
Locale auf der andern Seite, wie bei Taf. XIL Fig. 1. 
im weiten Geschoss: Fig. 2B. a der Saal, 43 Fuss lang, 
32 Fuss tief, 28 Fuss hoch, b Vorzimmer, c Sessionszimmer, 
d Z. für den Bürgermeister, ferner auf der andern Seite die drei 
Zimmer über A., h, i, k, zum Secretariat, Canzlei, Registratur, 
so wie die Erkerzimmer an der Front- und Rückseite für die 
Stadträthe. 
In den andern Erker an der Giebelseite x ist eine Wendel- 
treppe, als besondere Communication für die Beamten, an- 
genommen, 
Der zu beiden Seiten des Gebäudes über dem Hauptgeschoss 
sich ergebende Dachraum (vergl. Taf. VIE Fig. 2), lässt sich 
sa 
besonders auch durch Einrichtung von Kammern zu reponirten 
Acten verwenden. 
Taf. VI. Fig. 3. 
Dieser Aufriss ist hinsichtlich der inern Einrichtung auf die 
Grundrisse Taf, XI. Fig. 1 bis 3 gestützt. Als Abänderung ist 
dabei noch besonders zu bemerken: dass der Saal (Taf. XI. 
Fig. 2h) um 3 — 6 Fuss höher als die übrige Geschosshöhe in 
das Dachgeschoss treten soll, und: dass in dem mittleren Ge- 
bäudetheile über Fig. 2b noch ein drittes Geschoss zu einem 
Versammlungszimmer für die Stadtverordneten oder als Com- 
missionszimmer gedacht ist. 
Die Dachflächen können, nach Taf. VII. Fig. 2, ganz flach, 
oder auch, wie es die punktirten Linien bezeichnen, erhöht ge- 
halten, und dabei dem mittleren Gebäudetheil selbst entweder 
die Form eines Thurmes, wobei die Rückmauer auf die mittlere 
Längenwand des Gebäudes zu gründen ist, oder ganz durch- 
laufend, eine längliche Dachform gegeben werden. 
Taf. VIIL Fig. 1 und 2. 
Taf. VIM, Fig. 1. Die bei dieser Facade gedachte innere Einrichtung ist, 
wie die vorige, auf die Grundrisse Taf. XI. Fig. 1 bis 3 basirt, 
dabei aber wegen der breitern Eckschäfte, welche die Symme- 
trie im Saale augenfällig aufheben, angenommen, dass der Saal 
über die Räume Fig. 1, fund g, mit Weglassung der verbor- 
genen Treppe g' verlegt, und zu dessen Höhe ebenfalls drei 
(Taf. VIII. Fig. 2x) oder noch mehr Fuss von dem Dachraume 
hinzugefügt werden. Die Räume über Fig. 1, h i, dagegen sind 
zum Arbeits- und Vorzimmer für den Bürgermeister verwendet. 
Das dritte Geschoss im mittlern Gebäudetheil, über Fig. 2, b, 
ist zu einem Versammlungszimmer für die Stadtverordneten oder 
zu einem grössern Commissionszimmer bestimmt. 
Taf VII. Fig. 2. Ein Theil.des Querdurchschnittes. 
Was die Höhe des mittleren Gebäudetheils anlangt, so ist 
solchem entweder 1) durchaus die vordere Höhe zu geben, oder 
2) in thurmähnlicher Form zu halten, wobei die Rückwand auf 
die mittlere Längenmauer zu setzen ist, Fig. 2, a, oder endlich 
3) nur vorn in der Art einer Gallerie, zur Placirung der Uhr, 
zu erhöhen (Fig. 2, b). 
"Taf. IX., Taf. XIL Fig. 4 bis 6, und Taf. VIH. Fig. 3. 
Taf. IX. Die Facade. Hierzu 
Taf. XIl. Fig. 4, der Grundriss vom ersten Geschoss. a Z. f. d. Polizei- 
rath, b Polizeiamt, c Verhörzimmer, d Passamt, e Wartezimmer, 
f Wachlocale, g Gewölbe für werthvolle Acten, h Stadtkasse, 
i Hausmeister, 
Fig. 5, der Grundriss vom zweiten Geschoss. a und b Z. f. d. 
Ober-Bürgermeister und den Bürgermeister, c Vorzimmer, d Ses- 
sionszimmer, e Secretariat, f Canzlei, g Botenzimmer, h und i 
Vorzimmer oder für die Stadträthe, k Saal, mit in’s dritte Ge- 
schoss tretend. 
Fig. 6, der Grundriss vom dritten Geschoss. a, b und c, Z. £. d. 
Registratur und Calculatur, d Z. f. d. Stadträthe, e und f Vor- 
und Versammlungszimmer f. d. Stadtverordneten, g Botenstube. 
Taf. VII. Fig. 3, das Querprofil nach der Linie Taf. XI. Fig. 4, x z. 
Taf. X. und Taf. VII. Fig. 4 und 5. 
Taf. X. Die Facade. Hierzu 
Taf. VIIL Fig. 4A, die Hälfte vom Grundriss des ersten Geschosses. 
Darin a das Passamt, b Verhörzimmer, c Polizeiamt, d Polizei- 
rath, e Vorzimmer; während in der andern Hälfte, wie im vori- 
gen Entwurf, die Locale für die Polizeiwache, Acten, Stadtkasse 
und Hausmeister gedacht sind. 
Fig. 4B, die Hälfte vom Grundriss des zweiten Geschosses. 
Dabei f das Z. f. d. Ober-Bürgermeister, g Vorzimmer, h Saal, 
mit in’s dritte Geschoss gehend, i und k Vor- und Versamm- 
lungszimmer für die Stadtverordneten; ferner in der andern 
Hälfte: neben f das Z. f. d. Bürgermeister, über a und b das 
Sessions- und Vorzimmer für den Magistrat, über c und d 
Canzlei und Secretariat, und über e die Botenstube. 
Die Räume im dritten Geschoss sind zur Registratur und 
Calculatur , für die Stadträthe und zu Commissionszimmer be- 
stimmt. 
Fig. 5, der vordere Theil des mittlern Durchschnittes. 
Hinsichtlich der auf dem mittlern Gebäudetheil aufgesetzten, 
thurmähnlichen Erhöhung war vorausgesetzt, dass in dem Ge- 
bäude besonders auch eine erhöht liegende Localität für einen 
Feuer- oder Stadtwächter zu beschaffen sei. 
Taf. VII. 
nt da
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.