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Das eidgenössische Forstgesetz verlangt zwar Wiederbestockung
aller Waldblößen, aber in Lauinenzügen ist diese Arbeit nutzlos, so
lange dieselben nicht verbaut sind. In den meisten Fällen kommt
der Wald in dem aufgerissenen Boden der Lauinenzüge von Natur
rasch wieder auf, aber wenn auch das Vieh und die Sense fern
gehalten werden, so entwickeln sich die Pflanzen doch nur bis zu
etwa 1—2“* Höhe und werden dann von der nächstziehenden Lauine
gebrochen.
Ein weiterer, jährlich wiederkehrender Nachtheil der Lauinen
besteht darin, daß die, längs Weidgrenzen häufig vorhandenen todten,
hölzernen Zäune in Lauinenzügen, ja selbst in oft nur schwach anlägen
Halden im Herbst abgetragen, das Holz gelegt und dann jedes Früh
jahr neu erstellt werden müssen, indem die Lauine, oder auch der sich
langsam nach unten bewegende Schnee die Zäune zerstören lvürde.
Diese Einfriedigungsweise ist übrigens in Lauinenzügen die einzig
zweckmäßige, weil Mauern ebenfalls zerstört würden, die Wieder
erstellung derselben aber mit größeren Kosten verbunden wäre.
Ein ähnliches Verfahren muß auch an Landstraßen beobachtet
werden in Bezug auf Lattenzäuue und Wehrsteine.
Es wurden an der Furka, aus Walliserseite, im Herbst 1878,
an lauinengefährlichen Stellen 200 Wehrsteine von der äußern Seite
der Straße weggenommen und bergseits hingelegt. Dessenungeachtet
wurden in jenem Winter 400 stehen gelassene Wehrsteine von Schnee
schlipfen und Lauinen und außerdem 22 Telegraphenstangen und
30“* des Straßenkörpers weggerissen. Die Telegraphenleitungen
werden der Lauinengefahr wegen über Gebirgspässe häufig unter
irdisch gelegt.
Auch Brücken unterliegen hie und da dem gewaltigen Anprall
von Lauinen, so diejenige über den Muotabach an der Furka im
Jahr 1877.
In Billa, im Bedrettothal, werden die Kreuze des Gottesackers
vor Eintritt des Winters ausgehoben und in Sicherheit gebracht,