Full text: Die Lawinen der Schweizeralpen

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Sinne geschont, später zum Schutz von Ortschaften, einzelnen Gebäulich 
keiten, Straßen rc. in Bann gethan, wodurch sie den Namen Bann 
waldungen erhielten *). Es wurden besondere Bannbriefe aufgestellt 
und die Uebertreter derselben mit hohen Bußen belegt^). 
Die Verbote bezogen sich aber leider fast nur auf die Holz 
nutzungen und waren so ausschließlich, daß es gewöhnlich hieß, es 
dürfe aus den Bannwaldungen kein Holz bezogen werden, weder 
grünes noch dürres, weder stehendes noch liegendes. Dagegen durfte 
Groß- und Kleinvieh nach wie vor die Bannwaldungen beweiden, 
den Jungwuchs zertreten und verbeißen, und auch der Bezug von 
Bodenstreu war selten untersagt. 
Diese Bannbriefe stunden bis in die jüngste Zeit noch in Kraft 
und sind jetzt noch nicht überall durch zweckmäßigere Bestimmungen 
ersetzt. Die neue Gesetzgebung mit ihren rationelleren forstlichen 
Grundsätzen stößt bei ihrer Durchführung ans manche alte Satzungen, 
an denen das Volk, den Neuerungen mißtrauend, mit Zähigkeit festhält. 
Anerkannt muß werden, daß die Bannbriefe, ungeachtet sie die Wald- 
wirthschast außer Acht ließen, dennoch von großem Nutzen waren. 
Um dem Leser ein Bild der Entwaldung im Hochgebirge und 
zugleich eines Bannwaldes zu geben und ihn ferner mit dem Wortlaut 
eines Bannbriefes bekannt zu machen, wolle er mich in's Urserenthal am 
Gotthard begleiten, das in der beiliegenden Lauinenkarte enthalten ist. 
Es gibt in der Schweiz kein Gebirgsthal, das eine so centrirte 
Lage besitzt, wie Nr seren. Es steht mit den Ouellgebieten der 
größten Flüsse der Schweiz in nächster Berührung und nimmt in 
Folge dessen zur Vermittlung des Verkehrs der größten Thalschaften 
derselben unter sich eine besonders bevorzugte Stelle ein. Sein Gebiet 
Französisch foret bannisee, en defense ou d’abri, italienisch boseo sacro, 
tens oder favra, romanisch god giurat oder savi. 
2 ) Die venetianische Republik hatte in Bezug auf die Abholzung im Walde 
Somadada bei Cadore die Vorschrift erlassen, daß die Stämme des Waldmantels 
nicht gefällt werden dürfen, weil sie den Waldungen nothwendig seien gegen Winde 
und Lauinen.
	        
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