Full text: welcher die Mechanik der festen Körper enthält (3. Band)

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Erste Vorlesung- 
Fig 
Eine ausführlichere Tafel von der Vergleichung öes d* 
' genkhümllchen Gewichtes und der Dichtigkeit verschiedener 
Körper ist in meinen logarithmischen Tafeln anzutreffen- 
Mittelst einer solchen Tafel läßt sich das eigenthümliche Ge 
wicht eines jeden darinnen bestndtichen Körpers finden, wenn 
Man die neben stehende Zahl mit 56,375 masfip icirei, weil 
1 Cubik- Schuh Regenwaffer 56,375 Pfund wiegt; z. B. 
das eigenthümliche Gewicht des Goldes ist ----- 19,258 
'><56,375 == »085,67 Pf. Die Zahlen einer solch- n Ta 
belle geben auch zu erkennen, wie sich die Dichtigkeiten oder 
die eigenthümlichen Gewichte der dazu gehörigen Körper ge 
geneinander verhalten, z. B. die Dichtigkeit oder das eigen, 
rhümliche Gewicht des Zinnes verhalt sich zur Dichtigkeit 
oder zum eigenthümlichen Gewichte des Bleyes wie 7,307 : 
1.1,332, oder wie »» : »8 beynahe. 
§. 
Wenn ein Körper seinen Ort verändert, so sagt man 
er beweget sich; wenn aber ein Körper immer denselben 
Ort einnimmt, so sagt man er ruhet. Bewegung ist also 
nichts anderes als die Veränderung des Ortes, und Ruhe 
ist die Verbleibung an einem und demselben Orte. Der Ort 
selbst eines Körpers ist die Lage desselben gegen andere für 
bestimmt angenommene Körper. Es kann nähmlich der Ort 
eines Körpers nicht anders als durch die Lage desselbenge- 
gegen andere für bestimmt angenommene Körper oder Puncte 
erkennet werden. 
Wenn man sich einen unbegranzten Raum, eine unbe- 
granzte geometrische Ausdehnung vorstellet, und gewisse 
Puncte darinnen festsetzet um dadurch die Orte verschiedener 
in diesem Raume befindlicher Körper zu bestimmen; so heißt 
die Bewegung in einem solchen Raume in Hinsicht, auf die 
festgesetzten Puncte eine absolute Bewegung, und die 
Ruhe eines Körpers in Hinsicht auf dieselben festgesetzten 
Puncte die absolute Ruhe. Die Bewegung aber eines Kör 
pers in Hinsicht auf andere um ihn her befindlichen Körper, 
welche letztere zusammen selbst in dem angenommenen unbe- 
granz»
	        
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