Full text: Magnetische Kreise, deren Theorie und Anwendung

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II. Theil. Anwendungen. 
einen kleinem Kegelwinkel als den obigen, nämlich «' = 39 0 14' 
wählt. Für weitere Einzelheiten betreffs dieser instruktiven theo 
retischen Untersuchungen sei auf die citirten Arbeiten hingewiesen; 
Czermak und Hausmaninger behandelten noch den Fall, 
dass die beiden Kegelspitzen nicht im Punkte 0 zusammenfallen, 
wie oben vorausgesetzt wurde. 
§ 175. Versuche mit Kegelstutzpolen. Der Verfasser hat 
an dem beschriebenen Elektromagnet untersucht, inwiefern obige 
Voraussetzungen und Resultate in der Praxis zutreffen. Es wurde 
dazu ein Paar Kegelstutzpole immer weiter abgedreht, so dass der 
Winkel u stufenweise kleiner wurde; die Intensität wurde jedes 
mal mittels der Steighöhenmethode (§ 204) bestimmt, und ihr 
höchster Werth in der That für den Winkel d = 60° gefunden; 
da es sich um ein »flaches« Maximum handelt, kommt es übrigens 
praktisch nur darauf an, dass etwa 63° > d >• 57° sei. 
Es bringt keinen nennenswerthen Vortheil, die Polschuhe 
konkav auszudrehen. Der beobachtete Werth der Intensität blieb 
mehrere Tausend C.-G.-S. hinter dem theoretischen zurück; es 
wurde gemessen (bei d = 60°) 
für r s = 2,5 mm 36 800 C.-G.-S. 
für r s = 1,5 mm 38 000 C..G..S. ’) 
Es folgt aus den Formeln des vorigen Paragraphen und wird 
durch die Erfahrung bestätigt, dass die hohe Intensität des Feldes 
sich nur auf Kosten seiner Ausdehnung erreichen lässt; für viele 
Versuche genügt indessen eine Ausdehnung von mehreren mm, 
bezw. müssen eben die Untersuchungsmethoden dieser Bedingung 
angepasst werden. 
Die Bohrlöcher, welche bei magnetooptischen Versuchen un 
vermeidlich sind, bedingen eine um so erheblichere Schwächung 
1) Dieser Intensität würde in einem zwischen die Kegelstutspole 
angebrachten Stückchen dünnen weichen Eisendrahtes ungefähr die In 
duktion 
iß = 38 000 -f 4 X 1750 = 60 000 C.-G.-S., 
und der Longitudinalzug (vergl. § 103) 
„ /60 000V 1/M , 
8 = \~~50tXV = 144 kg ' Gew - pro qcm ’ 
entsprechen, wie früher angegeben (§ 13, 103, 126).
	        
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