Full text: Sonderdrucke, Sammelband

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Abtheilung für Mathematik. 
19 
Ich würde natürlich die Einrichtung einer so kleinen Vorlesung nur als den 
erwünschten Anfang zu einer planmässigen Ausbildung von Versicherungstech 
nikern betrachten und will daher mit meinen bescheidenen Wünschen den weiter 
gehenden Bestrebungen gewiss nicht entgegentreten, welche, wie mir in diesen 
Tagen privatim mitgetheilt worden ist, augenblicklich in Oesterreich auf der 
Tagesordnung stehen. Diese Bestrebungen waren mir theilweise schon aus einem 
Aufsatze bekannt, den Herr Dr. Ernst Blaschke in der österreichischen Beamten 
zeitung veröffentlicht hat, und in dem er verlangt, dass eine Instanz geschaffen 
werde, mittels deren es möglich wäre, Mathematiker als Sachverständige in der 
Lebensversicherung zu prüfen und hiernach staatlich als Sachverständige anzu 
erkennen. Zu diesem Zwecke stellt Herr Dr. Blaschke unter Hinweis auf die 
englischen Einrichtungen die folgenden Forderungen: 
1. die Feststellung eines Unterrichtsprogramms für die Vorbereitung auf 
das Sachverständigenamt, 
2. Namhaftmachung einer Schule, an welcher dasselbe zu absolviren wäre, 
3. Feststellung der Erfordernisse für Ablegung von Prüfungen, auf Grund 
deren die Autorisation zu ertheilen wäre, 
4. Ernennung einer bezüglichen Prüfungs-Commission, 
5. eine Verordnung bezw. ein Specialgesetz, nach welchem gemäss der Er 
füllung aller Vorbedingungen seitens der Candidaten die Autorisation ausgesprochen 
werden könnte. 
Im grossen und ganzen schliesse ich mich den Wünschen und auch den 
sonstigen Ausführungen des Herrn Dr. Blaschke an, nur gegen die zweite Forde 
rung muss ich entschieden Stellung nehmen, dass nämlich nur eine solche Schule, 
für welche, wie ich höre, die technische Hochschule in Wien in Aussicht genommen 
ist, namhaft gemacht werde; ich möchte vielmehr den Wunsch aussprechen, dass 
Einrichtungen zur Ausbildung von Versicherungstechnikern an sämmtlichen Uni 
versitäten geschaffen würden. 
Obgleich ich selbst Professor an einer technischen Hochschule bin und als 
solcher Vorlesungen über Versicherungswesen gehalten habe, ist es mir gar nicht 
zweifelhaft, dass die Ausbildung der Versicherungstechniker nicht an die tech 
nische Hochschule, sondern an die Universität gehört. 
Das folgt schon aus Allem, was ich bisher gesagt habe, insbesondere möchte 
ich aber noch die folgenden Gründe hinzufügen. 
1. Wenn es nur auf die Fertigkeit ankäme, Tarife oder Prämienreserven 
auszurechnen, so könnte man dazu, wie ich aus meiner Erfahrung weiss, auch Leute 
ausbilden, welche eine niedere Schule besucht haben; für den mathematischen Sach 
verständigen bedarf es aber vor allen Dingen der mathematischen Schulung 
d e s G e i s t e s, wie sie nur den Studirenden der Mathematik an den Universitäten 
geboten wird. Auch das, was der zukünftige Versicherungsdirector ausserdem braucht, 
findet er in vollem Umfange nur an der Universität. Ausser der Volkswirtschafts 
lehre und einigen juristischen Vorträgen würden nämlich noch medicinische 
Vorlesungen in Betracht kommen, denn bei der Entscheidung über die Aufnahme 
neuer Versicherter muss der Director wissen, ob die Krankheiten, welche der An 
tragsteller überstanden hat, die Lebensdauer verkürzen oder nicht. 
2. Die Einrichtung einer Fachschule für Versicherungstechniker an den tech 
nischen Hochschulen würde daher nur möglich sein durch die Heranziehung be 
sonderer Lehrkräfte, während an den Universitäten die erforderlichen Lehrkräfte 
schon bereit sind. 
3. An den technischen Hochschulen würden die Vorträge über Versicherungs 
wesen nur von solchen besucht werden, welche von vorn herein die Absicht haben, 
Versicherungstechniker zu werden, denn die anderen Studirenden, mögen sie Archi- 
2* 
Mathematische Wissenschaften. 
H. Schröter, Theorie der Oberflächen zweiter 
Ordnung und der Raumcurven dritter Ordnung 
als Erzeugnisse projectivischer Gebilde. Nach 
Jakob Steiners Principien auf synthetischem 
Wege abgeleitet. Leipzig, Teubner, 1880. 720 S. 
gr. 8°. M. 16. 
Jakob Steiner sagt in der Vorrede zu seinem 
Hauptwerke „Systematische Entwickelung der Ab 
hängigkeit geometrischer Gestalten” (Berlin i832), dass 
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schreiben ist, dass sich der Herr Verf. auf die Unter 
suchung der Flächen zweiter Ordnung und der 
Raumcurven dritter Ordnung beschränkt hat. Nur 
im letzten Paragraphen findet sich eine kurze An 
deutung über das Vorkommen einer Fläche dritter 
Ordnung, insofern sie der geometrische Ort für die 
Pole einer Ebene in Bezug auf die sämmtlichen 
Flächen eines Flächenbündels zweiter Ordnung ist. 
Dagegen sind alle Untersuchungen, welche sich aut 
die Flächen zweiter Ordnung und auf die Raum 
curven dritter Ordnung beziehen, mit rühmenswerter 
Gründlichkeit und mit dem Zwecke entsprechender 
Vollständigkeit zu einem organischen Ganzen zu 
sammengestellt, sodass das mathematische Publikum 
dem geschätzten Herrn Verf. zu aufrichtigem Danke 
für sein schätzbares Werk verpflichtet ist. 
An diesen Dank sei noch die Bitte geknüpft, 
dass Herr Sch. dem vorliegenden Buche noch manche 
Fortsetzung folgen lasse. 
Hannover. L. Kiepert. 
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welche das Werk
	        
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