Full text: Sonderdrucke, Sammelband

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Über die mathematische Ausbildung von Versicherungstechnikern. 
des Versicherungswesens werden sich diese Zahlen binnen kurzer 
Zeit verdoppeln und verdreifachen. Wo es sich um das Ver 
mögen so vieler Staatsbürger handelt, scheint es doch geboten, 
irgend welche Einrichtungen zu treffen, damit die Leiter der 
Versicherungsgesellschaften eine genügende Vorbildung für ihren 
verantwortungsvollen Beruf erhalten können. Zur Zeit ist aber 
die Frage: „Wie sind die in leitender Stellung stehenden Ver 
sicherungstechniker mathematisch vorgebildet?“ schwer zu be 
antworten. Soweit sich nicht die Stellen von dem Vater auf 
den Sohn oder von dem Onkel auf den Neffen vererbt haben, 
werden es wobl die meisten mathematischen Direktoren ebenso 
gemacht haben wie ich, dafs sie sich die erforderlichen Kennt 
nisse ausschliefslich durch Selbststudium erworben haben. Ich 
wenigstens hatte während meiner langen Studienzeit niemals 
Gelegenheit, irgend eine Vorlesung über Versicherungswesen 
zu hören. Wenn es sich um die Stellung bei einer grofsen 
Versicherungsgesellschaft handelt, so lohnt es sich ja wohl, zu 
dem etwas beschwerlichen Selbststudium Zuflucht zu nehmen; 
es tritt dabei nur die Schwierigkeit ein, dafs man dieses Selbst 
studium bereits hinter sich haben mufs, ehe man eine solche 
Stellung antreten kann. Schlimmer steht es bei den kleineren 
Gesellschaften, bei den vielen Sterbekassen und Krankenkassen, 
die in den meisten Fällen einer sachverständigen Leitung ganz 
entbehren. Schon aus der willkürlichen Festsetzung der Bei 
träge und Sterbegelder bezw. Krankengelder kann man ersehen, 
dafs weder bei der Abfassung noch bei der Genehmigung der 
Statuten ein Sachverständiger mitgewirkt hat. Verderblich wird 
dabei in vielen Fällen der Umstand, dafs solche Kassen in den 
ersten Jahren nach ihrer Begründung, wo die Sterblichkeit 
unter den Mitgliedern noch gering ist, scheinbar sehr gute 
Geschäfte machen, indem zur Auszahlung der Sterbegelder die 
eingehenden Beiträge nicht verbraucht werden, so dafs ein 
vermeintlicher Uberschufs verbleibt. Die Sterbegelder wer 
den infolgedessen erhöht und die Kasse dadurch der Insolvenz 
mit Sicherheit entgegen geführt. Der Uberschufs ist nämlich 
nur ein vermeintlicher, denn die angesammelten Kapitalien 
decken zumeist nicht einmal die für die Verbindlichkeiten der 
Kasse erforderliche „Prämienreserve“, so dafs kein Uber- 
Mathematische Wissenschaften. 
H. Schröter, Theorie der Oberflächen zweiter 
Ordnung und der Raumcurven dritter Ordnung 
als Erzeugnisse projectivischer Gebilde. Nach 
Jakob Steiners Principien auf synthetischem 
Wege abgeleitet. Leipzig, Teubner, 1880. 720 S. 
gr. 8°. M. 16. 
Jakob Steiner sagt in der Vorrede zu seinem 
Hauptwerke „Systematische Entwickelung der Ab 
hängigkeit geometrischer Gestalten” (Berlin 1832), dass 
Schreiben ist, dass sich der Herr Verf. auf die Unter 
suchung der Flächen zweiter Ordnung und der 
Raumcurven dritter Ordnung beschränkt hat. Nur 
im letzten Paragraphen findet sich eine kurze An 
deutung über das Vorkommen einer Fläche dritter 
Ordnung, insofern sie der geometrische Ort für die 
Pole einer Ebene in Bezug auf die sämmtlichen 
Flächen eines Flächenbündels zweiter Ordnung ist. 
Dagegen sind alle Untersuchungen, welche sich aut 
die Flächen zweiter Ordnung und auf die Raum 
curven dritter Ordnung beziehen, mit rühmenswerter 
Gründlichkeit und mit dem Zwecke entsprechender 
Vollständigkeit zu einem organischen Ganzen zu 
sammengestellt, sodass das mathematische Publikum 
dem geschätzten Herrn Verf. zu aufrichtigem Danke 
für sein schätzbares Werk verpflichtet ist. 
An diesen Dank sei noch die Bitte geknüpft, 
dass Herr Sch. dem vorliegenden Buche noch manche 
Fortsetzung folgen lasse. 
Hannover. L. Kiepert.
	        
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