schufs, sondern ein Fehlbetrag vorhanden ist. Der Vorstand
solcher Kassen kennt aber in den meisten Fällen den Begriff
„Prämienreserve“ überhaupt nicht.
Das würde ganz anders werden, wenn die mathematischen
Lehrer auf der Universität Vorlesungen über Versicherungs
wesen gehört hätten und ihre Kenntnisse derartigen Kassen
zur Verfügung stellen wollten.
3. Am dringendsten ist aber das Bedürfnis für die Ein
richtung von mathematischen Vorlesungen über Versicherungs
wesen bei den Juristen vorhanden, in deren Händen die Ober
aufsicht über die Versicherungsgesellschaften liegt, und die als
Richter über Hunderte von Prozessen in Versicherungsangelegen
heiten zu entscheiden haben.
Wie ist es einem Juristen möglich, zu beurteilen, ob die
Prämienreserve richtig berechnet ist oder nicht, ob in die Bilanz
einer Gesellschaft die zutreffenden Zahlen eingestellt sind oder
nicht, ob die Gesellschaft überhaupt lebensfähig ist, wenn er
nicht weifs, was Prämienreserve ist? Oder, wie kann ein Richter
darüber entscheiden, ob der Rückkaufswert einer Versicherung
zu hoch oder zu niedrig berechnet ist, wenn er keinen Einblick
in diese Berechnung hat?
Da nützen auch die besten sachverständigen Gutachten
nichts. Mögen solche Gutachten auch noch so klar abgefafst
sein, so kann sie doch in den meisten Fällen nur der verstehen,
der bis zu einem gewissen Grade selbst Sachverständiger ist.
Es ist mir ein Beispiel bekannt, wo die Aufsichtsbehörde
aus einem vortrefflichen Gutachten gerade das Gegenteil von
dem herausgelesen hat, was der Verfasser des Gutachtens ge
meint hat. Wenn die Zeit ausreichte, könnte ich Ihnen er
zählen, wie eine der ältesten und angesehensten Gesellschaften
an den Rand des Abgrundes gebracht worden ist, weil der
Herr Staats-Kommissar „Plus“ und „Minus“ mit einander ver
wechselt hatte.
Diesem Notstände könnte sehr leicht durch die Einrichtung
einer kleinen Vorlesung über die mathematischen Berechnungen
im Versicherungswesen abgeholfen werden. Durch einen zwei
stündigen Vortrag während eines Semesters könnte in dieser
Beziehung schon viel erreicht werden; die Juristen, welche