Über die mathematische Ausbildung von Versicherungstechnikern
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eigentliches Fach mit 30 bis 40 und mehr Unterrichtsstunden
wöchentlich belastet sind.
Ganz anders stellt sich die Sache an den Universitäten,
wo die Mathematiker und Juristen an dem Gegenstände das
gröfste Interesse haben und auch über die Zeit verfügen, um
einige Vorlesungen darüber zu hören.
Durch die Einrichtung einer Fachschule an einer einzelnen
technischen Hochschule würde der Staat deshalb nur über eine
sehr beschränkte Zahl mehr oder weniger handwerksmäfsig
ausgebildeter Versicherungstechniker verfügen; trifft man aber
die entsprechenden Einrichtungen an den Universitäten, so wird
der Staat die Mehrzahl der mathematischen Lehrer aufser den
eigentlichen Versicherungstechnikern als Sachverständige ver
wenden können.
4. Am meisten mufs dem Staate daran gelegen sein, dafs
auch die Juristen mathematische Vorlesungen über Versiche
rungswesen hören können, und das ist doch nur möglich, wenn
eine solche Fachschule an den Universitäten eingerichtet wird.
Nachdem die Angelegenheit bereits in Flufs gebracht ist,
könnte eine vornehme Zurückhaltung der Universitäten anf
diesem Gebiete sehr üble Folgen haben. Hat der Staat einmal
an einer einzelnen technischen Hochschule eine Fachschule für
Versicherungstechniker eingerichtet und mit besonderen Rechten
ausgestattet, so ist der richtige Zeitpunkt für die Universitäten
verpafst. Durch eine solche Versäumnis würden aber die Ver
treter der Mathematik an den Universitäten sich selbst empfind
lich schädigen, denn sie würden die günstige Gelegenheit
ungenützt lassen, für die Studierenden der Mathematik in vor
teilhafter Weise zu sorgen und die Studierenden der Juris
prudenz zu den mathematischen Vorlesungen heranzuziehen.
Es gilt also, jetzt schnell zuzugreifen, wenn die Universitäten
nicht für immer auf die mathematische Ausbildung der Ver
sicherungstechniker verzichten wollen.
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schreiben ist, dass sich der Herr Verf. auf die Unter
suchung der Flächen zweiter Ordnung und der
Raumcurven dritter Ordnung beschränkt hat. Nur
im letzten Paragraphen findet sich eine kurze An
deutung über das Vorkommen einer Fläche dritter
Ordnung, insofern sie der geometrische Ort für die
Pole einer Ebene in Bezug auf die sämmtlichen
Flächen eines Flächenbündels zweiter Ordnung ist.
Dagegen sind alle Untersuchungen, welche sich aut
die Flächen zweiter Ordnung und auf die Raum
curven dritter Ordnung beziehen, mit rühmenswerter
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als Erzeugnisse projectivischer Gebilde. Nach
Jakob Steiners Principien auf synthetischem
Wege abgeleitet. Leipzig, Teubner, 1880. 720 S.
gr. 8°- M. 16.
Vollständigkeit zu einem organischen Ganzen zu
sammengestellt, sodass das mathematische Publikum
dem geschätzten Herrn Verf. zu aufrichtigem Danke
für sein schätzbares Werk verpflichtet ist.
An diesen Dank sei noch die Bitte geknüpft,
dass Herr Sch. dem vorliegenden Buche noch manche
Fortsetzung folgen lasse.
Hannover. L. Kiepert.