Full text: Einführung in das System, innerbetriebliche Leistungsabrechnung, monatlicher Geschäftsgang (Teil 1)

  
22 ; Kalveram 
  
mögens nach seinen Quellen. Positives und negatives Vermögen müssen sich 
in der Bilanz stets entsprechen, da die Unternehmung als solche ja kein 
eigenes Vermögen besitzt, sondern — wirtschaftlich gesehen — ihr gesamtes 
Vermögen an andere Wirtschaften schuldet. 
Die Bilanz kann anderseits auch als eine Darstellung des Unter: 
nehmungskapitals aufgefaBt werden. Der Kapitalbegriff setzt voraus, 
daß man von den zugrunde liegenden realen und irrealen Gütern und ihren 
zufälligen Formen absieht und die Wertsumme des Vermögens als das bei der 
steten Wandlung der Formen Dauernde und Bleibende ins Auge faßt. Das 
Unternehmungskapital ist die in Geld ausgedrückte 
Wertsumme des Güterkomplexes, über den eine Unter: 
nehmung verfügt. 
Das Unternehmungsvermógen, dargestellt in seiner konkreten Auf 
gliederung auf der Aktivseite der Bilanz, ist gleichzeitig das Unternehmungs: 
kapital, wenn man berücksichtigt, da der Unternehmer über die in den Sach: 
gütern verkórperten Wertsummen eine Verfügungsgewalt besitzt, die bei 
zweckmáfiger Verwendung ertragbringend wirkt. Man kann auch die ein: 
zelnen Vermógensteile Kapitalgüter nennen und von Umlaufskapital und Anz 
lagekapital, Geldkapital, W'arenkapital usw. sprechen. Die Passivseite zeigt 
das gleiche Unternehmungskapital, gegliedert nach seinen Verkehrsformen 
bzw. nach seinen rechtlichen Quellen. 
Vom Standpunkt der einzelnen Betriebswirtschaft aus gesehen gehórt der 
Eigentümer der Firma zu den Gläubigern der Unternehmung. Das Eigen- 
kapital hat den Charakter eines Darlehens, das der Unternehmer seinem 
Unternehmen gewährt, und für das er einen normalen Zinsertrag erwartet. 
Das ergibt sich aus der Verselbständigung des Betriebes und seiner Loslôsung 
von der Haushaltswirtschaft des Inhabers durch ein eigenes Verrech- 
nungswesen. 
Vom rechtlichen Standpunkt aus kann diese Auffassung allerdings angefochten 
werden. Der Unternehmer ist nicht Gläubiger seines Geschäfts. Seine An 
sprüche stehen daher im Range hinter denen der Gläubiger und können bei der Liqui- 
dation erst befriedigt werden, wenn alle Gläubiger abgefunden worden sind. Wenn das 
Unternehmen in Konkurs gerät, so kann der Eigentümer das in sein Geschäft gesteckte 
Eigenkapital nicht zur Befriedigung aus der Konkursmasse anmelden. Er ist ver: 
pilichtet, auf seine Ansprüche in dem Mafie zu verzichten, als erforderlich erscheint, 
um zunächst allen Forderungen der Gläubiger gerecht zu werden. Anderseits hat der 
Unternehmer als Träger des größten Risikos aber Anspruch auf das durch den Umsatz: 
prozeB erzeugte Neukapital, den Gewinn, wührend der Gláubiger nur einen begrenzten 
Zinsanspruch hat, der allerdings auch wirksam wird, wenn das Unternehmen ohne 
Gewinn oder gar mit Verlust arbeitet. 
Diese juristischen Einwände gegen die Gleichsetzung des Eigen: und des Fremd: 
kapitals als Gesamtverpflichtungen der Unternehmung können bei einer betriebswirt: 
schaftlichen Deutung des Wesens der Bilanz außer acht gelassen werden. 
Die Summe der Verpflichtungen der Unternehmung gegen 
fremde Wirtschaften und gegen die Wirtschaft des Unterneh: 
mers, dargestellt auf der Passivseite und die Wertsumme der kon: 
kreten Vermögensformen auf der Aktivseite bilden eine Gleichung, 
die bei den aus dem Umsatzprozeß sich ergebenden Wandlungen stets aufrecht: 
erhalten wird. . 
4. Die Bilanzgleichung 
Da die beiden Seiten der Bilanz das gleiche Objekt, nämlich das 
Gesamtvermögen bzw. Gesamtkapital der Unternehmung nach 
zwei verschiedenen Gesichtspunkten, nach seiner innerbetrieblichen Struktur 
Dop, 
  
und Se 
mäßig 
mufp s 
Gt 
nach i| 
das vc 
(FK), 
die Bi 
schaft 
muß € 
der S 
nehm 
(D = 
des l 
anorn 
4. 
5. 
Unte 
Bilan 
Akt 
Akth 
  
Defiz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.