Full text: Einführung in das System, innerbetriebliche Leistungsabrechnung, monatlicher Geschäftsgang (Teil 1)

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Doppelte Buchhaltung für industrielle Klein: und Mittelbetriebe 25 
Für den Einzelkaufmann, der auch mit seinem außergeschäftlichen 
Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens voll haftet, 
empfiehlt es sich, eine summarische Aufführung seines Privatvermógens am 
Schlusse von Inventur und Bilanz vorzunehmen. 
Die Gliederungsvorschriften für die Bilanzen von 
Aktiengesellschaften und Aktienkommanditgesell: 
schaften (S 131 Aktiengesetz) sind gemáf den Buchführungsrichtlinien 
vom 11. November 1937 sinngemäß auf die Bilanzen aller Unternehmungen 
anzuwenden. 
Die Aktivseite muß daher auch bei Nichtaktiengesellschaften in 
folgende Gruppen und Untergruppen aufgegliedert sein: 
I. Anlagevermögen. Hier wird eine Trennung zwischen bebauten 
Grundstücken und unbebauten Grundstücken gefordert. Die 
bebauten Grundstücke sind aufzugliedern in Grundstücke mit Geschäfts: 
und Wohngebäuden und solche mit Fabrikgebäuden oder 
anderen Baulichkeiten. 
Maschinen und maschinelle Anlagen, auch wenn sie feste 
Bestandteile von Gebäuden geworden sind, sind gesondert auszuweisen. 
Werkzeuge, Betriebs: und Geschäftsausstattung sind 
getrennt von den Maschinen aufzuführen. 
Die Beteiligungen sind als besondere Gruppe innerhalb des Anlage: 
vermógens aufzuführen. Es gehóren hierhin Beteiligungen an einer Personen: 
gesellschaft als Komplementàr, Kommanditist oder stiller Teilhaber und an 
einer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner einer GmbH, als Aktionär einer AG 
(KommGaA) oder als Kuxeninhaber einer Gewerkschaft. Aktien und Kuxe 
gelten nur dann als Beteiligung, wenn es sich um einen ansehnlichen Teil des 
Gesamtkapitals handelt, der mit der Absicht dauernder Einflußnahme er- 
worben wurde. 
Wertpapiere des Anlagevermögens, die nicht den Charakter der Beteili- 
gung haben, sind gesondert aufzuführen. 
Bei allen zum Anlagevermögen und zu den Beteiligungen gehörenden 
Posten sind Zu: und Abgänge darzustellen, so daß eine genaue Beobachtung 
der Entwicklung der Vermögensstruktur möglich wird. 
I. Beim Umlaufsvermógen wird eine sehr eingehende Detaillierung ge: 
fordert. Die Lagerbestände sind in die drei Gruppen: 
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, 
2. halbfertige Erzeugnisse, 
3. fertige Erzeugnisse, Waren 
zu gliedern. Alle Wertpapiere, die nicht den Charakter des Anlagevermôgens 
haben, müssen gesondert bilanziert werden. Dann folgen die der Gesellschaft 
zustehenden aktiven Hypotheken und Grundschulden. Von der Gesellschaft 
geleistete Anzahlungen dürfen nicht von den Kreditoren abgesetzt oder unter 
Debitoren geführt werden, sondern sind besonders zu aktivieren. Die For: 
derungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen (Debitoren) sind 
ohne Vermischung mit sonstigen Forderungen und Anzahlungen darzustellen. 
Die Regulierungsmittel sind in die Einzelposten: Wechsel, Schecks, Kassen: 
bestand einschließlich Guthaben bei Reichsbank und Postscheckguthaben und 
andere Bankguthaben zu gliedern. Der letzte Posten des Umlaufsvermógens 
betrifft sonstige Forderungen irgendwelcher Art. 
III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen, sind die aktiven Dienst 
leistungsposten (vgl. S. 27). 
  
 
	        
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