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Ohm’sches Gesetz für
[Kap. II.
In den Bestimmungsgleichungen für ( P kommen weder <p e
und (p a noch die K vor; sie enthalten ausser geometrischen
Daten nur noch die Werthe der X und, falls X eine Con-
stante in r ist, auch diese nicht.
Die Strömung hängt also von den Grössen K nur insoweit
ah, als diese die gesammte elektromotorische Kraft 8 be
stimmen. Aus der Strömung folgt die Feldintensität nach (3)
an jeder Stelle, wo K bekannt ist. Also ergiebt sich: wenn
innerhalb einer gewissen Schicht die Grössen K geändert
werden, so bleiben davon alle elektrischen Erscheinungen
ausserhalb der Schicht unberührt, sofern nur das durch die
Schicht erstreckte Linienintegral von K unverändert blieb.
Handelt es sich insbesondere um die Grenzschicht zweier
heterogener Leiter, so macht es für die Erscheinungen ausser
halb dieser Schicht keinen Unterschied, ob man, wie dies in
der Kegel geschieht, in ihr eine endliche „elektrische Differenz“
an einer Fläche oder, wie wir es tliaten, endliche Werthe von
K annimmt, falls nur das Linienintegral von K mit jener
elektrischen Differenz übereinstimmt.
Wir denken nun (vgl. Fig. 20) durch den Leiter eine be
liebige Fläche S gelegt, deren vollständige Begrenzung auf der
Mantelfläche S 0 liegt; N sei diejenige Normale von dS, welche
von S c nach S a weist. Durch S 0 treten keine Stromlinien; also
ist nach (10) die Grösse
(22)
d. h. die Anzahl der in der Richtung von S e nach S a durch S
hindurchtretenden Stromlinien, unabhängig von der beson
deren Wahl der Fläche S. Die Grösse i heisst der von S e
nach S a durch den Leiter fliessende „elektrische Strom.“
Es ist nach (21)
(<Pe-~ f Pa + £) fl
Setzen wir