Full text: National reports (Part 2)

In Deutschland ist die Verwendung von Luftbildern einem besonderen Freigabeverfahren 
unterworfen. Die Freigabe verzögert sich häufig, so daß das Freigabeverfahren teilweise den Einsatz 
der Photogrammetrie erschwert oder behindert. 
B) Anmendungsgebiete 
I. Kataster 
Die Verwendung der Photogrammetrie für Katastermessungen im eigentlichen Sinne ist 
in Deutschland aus den in [29] und [36] angegebenen Gründen verhältnismäßig gering. Die photo 
grammetrischen Katastermessungen dienen teils zur Neuherstellung von Katasterkarten — meist 
in Verbindung mit der photogrammetrisch-numerischen Koordinierung der Grenzpunkte —, teils 
zur topographischen Ergänzung der Katasterkarten, häufig in Verbindung mit der Schaffung eines 
Fixpunktnetzes mit einer Maschenweite von 100 bis 200m (vgl. [36]). 
Die Auswertungen für Katasterzwecke werden ebenso wie die topographischen Auswertungen 
(Anwendungsgebiet B III) in denjenigen Bundesländern, deren Landesvermessungsämter über ent 
sprechende Auswertegeräte verfügen, überwiegend selbständig vorgenommen und sonst an Privat 
firmen vergeben. Die übrigen Bundesländer vergeben sämtliche photogrammetrischen Auswerte 
arbeiten. Eigene Präzisions-Doppelbildauswertegeräte besitzen die Landesvermessungsämter Bayern, 
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Einen Über 
blick über den Umfang photogrammetrischer Katastermessimgen im Berichtszeitraum gibt Tabelle 1: 
Tabelle 1 
Bundesland 
Umfang der 
Auswertungen 
Bildmaßstab Mb 
Kartenmaßstab Mk 
Bayern (vgl. [13]) 
20—30 km 
1 : 5 600 
1 : 1 000 
Straßenschluß- 
bis 
bis 
Vermessung 
1 : 6 800 
1 : 2 500 
Hessen 
40 km 2 
1 : 6 200 
1 : 2000 
bis 
bis 
1 : 12 000 
1 : 5 000 
Niedersachsen 
257 km 2 *) 
1 : 4 500 
1 : 1 000 
bis 
bis 
1 : 8 000 
1 : 2 000 
Nordrhein-Westfalen 
144 km 2 
1 : 6 500 
bis 
1 : 1 000 
1 : 8 000 
*) In diese Fläche sind auch Kartenherstellungen durch Einzelbildentzerrung (vgl. [14]) eingeschlossen. 
Die Paßpunkte werden bei eigentlichen Katastermessungen fast ausschließlich rein terrestrisch 
bestimmt. 
Die Genauigkeit numerischer Auswertungen wird für signalisierte Punkte zu den folgenden 
Beträgen angegeben: 
Bayern (Mb = 1:5 600—1 : 6 800) : mittl. Koordinatenfehler ± 0,06 bis 0,08 m 
Hessen (Mb = 1:12 000) : mittl. Punktfehler ± 0,15 bis 0,20 m
	        
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