In Deutschland ist die Verwendung von Luftbildern einem besonderen Freigabeverfahren
unterworfen. Die Freigabe verzögert sich häufig, so daß das Freigabeverfahren teilweise den Einsatz
der Photogrammetrie erschwert oder behindert.
B) Anmendungsgebiete
I. Kataster
Die Verwendung der Photogrammetrie für Katastermessungen im eigentlichen Sinne ist
in Deutschland aus den in [29] und [36] angegebenen Gründen verhältnismäßig gering. Die photo
grammetrischen Katastermessungen dienen teils zur Neuherstellung von Katasterkarten — meist
in Verbindung mit der photogrammetrisch-numerischen Koordinierung der Grenzpunkte —, teils
zur topographischen Ergänzung der Katasterkarten, häufig in Verbindung mit der Schaffung eines
Fixpunktnetzes mit einer Maschenweite von 100 bis 200m (vgl. [36]).
Die Auswertungen für Katasterzwecke werden ebenso wie die topographischen Auswertungen
(Anwendungsgebiet B III) in denjenigen Bundesländern, deren Landesvermessungsämter über ent
sprechende Auswertegeräte verfügen, überwiegend selbständig vorgenommen und sonst an Privat
firmen vergeben. Die übrigen Bundesländer vergeben sämtliche photogrammetrischen Auswerte
arbeiten. Eigene Präzisions-Doppelbildauswertegeräte besitzen die Landesvermessungsämter Bayern,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Einen Über
blick über den Umfang photogrammetrischer Katastermessimgen im Berichtszeitraum gibt Tabelle 1:
Tabelle 1
Bundesland
Umfang der
Auswertungen
Bildmaßstab Mb
Kartenmaßstab Mk
Bayern (vgl. [13])
20—30 km
1 : 5 600
1 : 1 000
Straßenschluß-
bis
bis
Vermessung
1 : 6 800
1 : 2 500
Hessen
40 km 2
1 : 6 200
1 : 2000
bis
bis
1 : 12 000
1 : 5 000
Niedersachsen
257 km 2 *)
1 : 4 500
1 : 1 000
bis
bis
1 : 8 000
1 : 2 000
Nordrhein-Westfalen
144 km 2
1 : 6 500
bis
1 : 1 000
1 : 8 000
*) In diese Fläche sind auch Kartenherstellungen durch Einzelbildentzerrung (vgl. [14]) eingeschlossen.
Die Paßpunkte werden bei eigentlichen Katastermessungen fast ausschließlich rein terrestrisch
bestimmt.
Die Genauigkeit numerischer Auswertungen wird für signalisierte Punkte zu den folgenden
Beträgen angegeben:
Bayern (Mb = 1:5 600—1 : 6 800) : mittl. Koordinatenfehler ± 0,06 bis 0,08 m
Hessen (Mb = 1:12 000) : mittl. Punktfehler ± 0,15 bis 0,20 m