Die Paßpunkte für die Auswertung der Zweitbefliegungen werden der Lage nach in Rhein
land-Pfalz ausschließlich terrestrisch, in Nordrhein-Westfalen zu 20% durch Aerotriangulation, sonst
terrestrisch und in Bayern zum weitaus größten Teil durch Aerotriangulation bestimmt. Die Tech
nische Hochschule Hannover, der ein Teil der Zweitbefliegungs-Auswertungen in Niedersachsen
übertragen war, hat die Paßpunkte z. T. durch analytische Aerotriangulationen für kurze Streifen
oder kleine Blöcke bestimmt (s. Versuchsarbeiten Abschn. C). In Bayern wird zur Aerotriangulation
die blockweise iterative Helmert-Transformation benutzt, nachdem die Einzelmodelle der Höhe
nach bereits endgültig am Stereoplanigraphen orientiert sind [34]. Der mittlere Punktfehler
(Vm x 2 + m y 2 ) der so triangulierten Neupunkte ist 10 cm (Mb = 1 :10 000); er hat etwa dieselbe
Größe wie bei terrestrischen Paßpunktbestimmungen. In Bayern sind auch besondere Fehlergrenzen
für photogrammetrische Vermessungen aufgestellt worden; die höchstzulässige Toleranz für den
Unterschied terrestrisch und photogrammetrisch ermittelter Strecken beträgt danach:
Asph = 0,18 + 0,008 Vs + 0,0004 s.
s ist die Streckenlänge in m. Dieser Grenzfehler unterscheidet sich von der entsprechenden, in
Bayern geltenden Toleranz für rein terrestrische Messungen um eine zusätzliche Additionskonstante
von 0,15 m.
III. Herstellung topographischer Karten, insbesondere der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000
Bei der Herstellung topographischer Karten 1 : 5 000 kann sich der Einsatz der Photogramm
metrie in vielen Fällen auf die Höhenausmessung und auf eine Ergänzung bzw. Berichtigung der
Grundrißdarstellung beschränken. Dieses Verfahren wird überall da angewandt, wo der Grundriß
vorhandenen Katasterkarten entnommen werden kann. Falls die vorliegenden Katasterkarten für
den fraglichen Zweck nicht brauchbar sind, werden Höhen- und Grundrißvermessung vollständig
photogrammetrisch vorgenommen.
Die photogrammetrischen Auswerteergebnisse werden anschließend hinsichtlich der Lage- und
der Höhendarstellung im Felde überprüft und, soweit erforderlich, ergänzt oder berichtigt.
Tabelle 3 gibt einen Überblick über den Umfang der Herstellung topographischer Karten
im Maßstab 1 : 5 000 durch Luftbildmessung während des Berichtszeitraums.
Tabelle 3
Bundesland
ausgewertete Fläche
[km2]
Bildmaßstab
M B
Bemerkungen
Baden-Württemberg
75
1 : 11 000
reine Stereokartierung
Hessen
340
1 : 12 000
reine Stereokartierung
Niedersachsen
(vgl. [15])
5 300
1 : 10 000
bis
1 : 24 000
reine Stereokartierung
und Einzelbildentzer
rungen als Grundlage
für die Grundrißdar
stellung der Karte
1 : 5 000
Nordrhein-Westfalen
2 158
1 : 8 000
bis
1 : 15 000
Stereokartierung;
in ebenen Gebieten ver
einzelt Grundrißdar
stellung aus Einzelbild
entzerrungen
Rheinland-Pfalz
204
1 : 10 000
bis
1 : 12 500
reine Stereokartierung
Saarland
5
1 : 10 000
reine Stereokartierung