dern Paßpunktnester mit je 3 Paßpunkten (PP). Dieses wirtschaftlich nicht aufwendigere
Verfahren hat sich ausgesprochen gut bewährt. Die von Krauss in [2] geforderten schärfe-
ren Kontrollen auch photogrammetrischer Messungen sind außerordentlich wichtig. Um ein
größeres Maß an Zuverlässigkeit zu schaffen, werden außer PP-Nestern im Zuge des PP-
Nivellements weitere ca. 15 Lattenstandpunkte festgehalten, die bei der Stereoauswertung als
Kontrollpunkte gemessen werden, wobei dem Auswerter die terrestrischen Höhen nicht be-
kannt sind (siehe 3.2).
2.3 Photogrammetrische Hóhenauswertung
Pro Blatt werden an Stereokartiergeräten A 8 und C8 ca. 3000 Hóhenpunkte (2 7 bis
8 Punkte/ha) gemessen. Die Punktauswertung wird grundsàtzlich dort vorgenommen, wo die
Gelündeneigungen geringer als 2? sind. Die Genauigkeit der Hóhenauswertung wird prak-
tisch in vollem Mafle von der Güte der Hóheneinpassung bestimmt. Um auch hier eine móg-
lichst objektive Kontrolle durchzuführen, mu) vor der eigentlichen Auswertung jede
Hóheneinpassung eines Modells von einem 2. Auswerter geprüft und „abgenommen“ wer-
den. Niveaufehler (siehe 3.2) werden auf diese Weise auf ein Minimum beschränkt.
2.4 Örtliche Bearbeitung
Anhand der punktweisen Auswertung (Kotenpause) entwirft der Topograph im Gelände
nach topographisch-morphologischen Gesichtspunkten das Höhenlinienbild. Da er im Gelände
die genaue Lage der Höhenpunkte im Gegensatz zum terrestrischen Verfahren nicht kennt,
krokiert er auf Grund einer Luftbildentzerrung 1 : 5000, in welche die Höhenzahlen aus der
Punktauswertung einkopiert sind. Auch der Topograph muf) die besonderen Eigenschaften
des photogrammetrischen Verfahrens kennen, um dessen typische Erscheinungen (unsicher-
heiten in der Genauigkeit der Einzelpunktmessung, Konstanz in der Niveaubestimmung, Ge-
fahren der restlichen Modelldeformationen etc.) erkennen und entsprechend behandeln zu
kónnen.
Krauss [8] schlug vor, die punktweise Hóhenauswertung im Flachland als Zwischenstufe
,DGK mit Hóhenpunkten* herauszugeben und auf ein Hóhenlinienkroki vorerst zu verzich-
ten. Doch zeigt die Erfahrung, daf) besonders im Flachland erst eine Hôhenliniendarstellung
dem Planer den rechten topographischen Überblick verschafft. In jüngster Zeit werden sogar
Luftbildentzerrungen 1: 5000 mit einkopierten Hóhenlinien als ideale Planungsunterlage
im Flachland gewünscht.
3. Die Hôhengenauigkeit des photogrammetrischen Verfahrens
3.1 Zur Frage der notwendigen Höhengenauigkeit
Nach DRAKE [9] ist selbst beim landwirtschaftlichen Wasserbau die Forderung nach der
Bestimmung der Höhen des Geländes mit einer Genauigkeit von m, = 3 1 dm für die Pro-
jektierung von Meliorationen umstritten. Einmal ist dem Trugschluß zu begegnen, daß eine
punktweise cm-Genauigkeit (Meßgenauigkeit) das Gelände auch mit praktisch gleicher Ge-
nauigkeit erfaßt (Erfassungsgenauigkeit) ; zum anderen interessiert den Planer im Flach-
land weniger die Einzelpunkt-Genauigkeit als vielmehr die Zuverlässigkeit der gebietsweisen
Hohengenauigkeit (Niveaugenauigkeit).
Das Grundkartenblatt ,Leezdorf-West*^ 2409/19 (Marschengebiet) wurde von 2 Topo-
graphen unabhàüngig zweimal aufgenommen (Meftisch-Nivelliertachymetrie). Die aus Dop-
pelmessungen abgeleitete Genauigkeit beträgt
Hóhengenauigkeit in identischen Punkten beider Aufnahmen: m,zc7om
Hóhengenauigkeit in Punkten mit max. Lageunterschied von 5 m: — m;, — € 10cm
Niveaugenauigkeit für ca. 10 ha grofe Gebiete: $42 E Ocm
Das terrestrische Verfahren liefert also eine ideale Niveaugenauigkeit, erkauft mit einer
hohen Mef)genauigkeit.
3.2 Die Genauigkeit der photogrammetrischen Hóhenauswertung
In 32 photogrammetrisch ausgewerteten Grundkarten des niedersáchsischen Flachlandes
wurden terrestrische Prüfungsmessungen vorgenommen (teilweise durch lagemáüfiige Wieder-