16 C. Bestimmung der Bremskräfte und der Rücklauflänge.
Mündungsgasdrucks zwischen 1,6 und 3 und wird bei der Berechnung
der Rücklaufeinrichtungen von Geschützen mittlerer Leistung, wenn
der genaue Wert nicht vorher durch Versuche ermittelt ist, am zweck-
mäBigsten gleich 2,5 gesetzt.
Für die Bestimmung der ganzen Rücklauflänge bzw. für die Be-
stimmung der notwendigen Bremskräfte bei Annahme einer bestimmten
Rücklauflänge ist es ferner von Wichtigkeit, den Weg S, zu kennen,
welchen das Rohr bis zum Aufhóren der Nachwirkung zurücklegt.
Dieses S, setzt sich zusammen aus dem Weg S,, den das Rohr bis zum
Geschofaustritt macht, und dem Weg S,, den das Rohr während. der
Nachwirkung der Pulvergase durchläuft.
Nimmt man wieder an, daß die Hälfte der Ladung mit dem Rohr
zurück, die andere Hälfte mit dem Geschoß vorwärts bewegt wird,
und beachtet man, daß der gemeinsame Schwerpunkt von Rohr, Ge-
schoß und Ladung seine Lage auch während der Rohr- und Geschof-
bewegung beibehált, so findet man:
8^ (6, -- 0,57)
ne ARE 2
worin s den gesamten Weg des Geschosses im Rohr bedeutet.
Bei der Bestimmung des Weges S, ist es nótig, das Gesetz der
Entspannung der Pulvergase wührend der Nachwirkung zu kennen.
Der bekannte französische Ballistiker VALLIER nahm nun an, daß
diese Entspannung angenähert so vor sich gehe, daB die Gasdrücke p
als Funktionen der vom Beginn der Nachwirkung ab gerechneten
Zeiten t nach einer geraden Linie abnehmen.
Nach der VanrriERschen Hypothese wäre also (s. Abb. 8)
tn —% Í
razon n
wenn py den Mündungsgasdruck und *, die Dauer der Nachwirkung
bedeuten.
Den Wert t£, erhält man, wenn d das Kaliber bedeutet, aus
i=14 V=Vmax
d? zr i G,
4 P | 1—1):4t— 5 [ av
t=0 V=Vo
Zu
-É 2. 0
ned. Wo P.
Z nd 4 P, g ( max o)
Abb. 8. d? zr
y att
die Mündungsgaskraft bedeutet.
Unter Berücksichtigung der Gleichungen (24) und (25) ist aber
Y sx — Vo -4 * Vo (6 Ua 3) »
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