64 E. Betrachtungen zu der Kinetik der Ausgleicher.
von æ, bis x, entspricht, dann muß bei der erforderlichen Endspannung
P, eine Vorspannung P, gegeben werden. :
Aus Abb. 28a ist noch als Bestätigung der Richtigkeit zu ent-
nehmen, daß bei Wegfall des Gewichtsmoments der höhenrichtbaren
Teile der Hebelarm des Ausgleichers Null wird. Bewegt sich nämlich
S von S, nach S* um den Winkel e — (90? — g), dann bewegt sich
A um den gleichen Winkel von A, nach A*.
Zusammenfassend. wird festgestellt, daB! man einen mathematisch
exakten Ausgleich erzielt, wenn die beiden Bedingungen erfüllt sind
(vgl. Abb. 28a und b):
- wobei man nach (124a) die zweite Gleichung auch schreiben kann
b) Ausgleich bei aufsteigendem oder abfallendem Gelände.
Es werde jetzt der Einfluß des Geländehanges auf den Ausgleich
betrachtet unter der Annahme, daß bei horizontalem Gelände der
Ausgleicher bei allen Erhöhungen voll ausgleiche.
Der Hangwinkel sei ö, mit positivem Zeichen bei Hangabfall nach
hinten. Das neue jeweilige Gewichtsmoment ist
M; = M,, cos(p + + 0),
das Differenzmoment also
AM = M, — M, = M,[cos(p + &) — eos(p + & + J)]. (129)
Dieses Moment muß durch die Höhenrichtmaschine überwunden werden.
Für den häufig vorkommenden Fall, daß @ = 0 ist, wurde nach-
folgende Tabelle aufgestellt. Sie gibt für verschiedene Erhóhungen
und verschiedene Hangwinkel die Differenzen der absoluten Beträge
des jeweiligen Ausgleichermoments und jeweiligen Gewichtsmoments
in Prozent vom maximalen Gewichtsmoment an, wie sie sich aus Gl. (129)
ergeben. Ein +-Zeichen bedeutet, daß das Ausgleichermoment seinem
Betrag nach größer geworden ist als das zugehörige Gewichtsmoment,
umgekehrt bei einem — Zeichen. Die Abweichungen wachsen mit zu-
nehmender Erhóhung.
Liegt der Schwerpunkt S um den Winkel g oberhalb oder — 9
unterhalb der Seelenachse (s. Abb. 27), so ist in der Tabelle ein um ©
erhóhtes oder vermindertes e zu nehmen.
Nimmt man einmal für einen bestimmten Ausgleicher ein Differenz-
moment von 595 vom maximalen Gewichtsmoment, das also abgesehen
von Reibungsmomenten die Richtmaschine aufzunehmen hátte, als
erlaubt an, so kónnte man — nach wie vor für den Fall vollstándigen
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