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mit der Hoóhendarstellung zu versehen, die zur Nutzbarmachung der Pläne für
8 — Anweis. f. d. Durchführung grossmasst, Vermess. mittels Luftbildmessung
u. zw. die Gelándesignalisierung, der Bildflug, die Gelándeerkundung an Hand
von Vergrósserungen der Luftbilder, die Auswahl sowie die Lage- u. Hóhenbe-
stimmung der Passpunkte, die Hausarbeit (Wiederherstellung der äusseren
Orientierung der Bildpaare, Auswertung der Lage- u. Hóhendarstellung).
Schliesslich sind in der Anweisung auch noch die Normen für die karto-
graphische Ausarbeitung der Katasterpline sowie für deren Ueberprüfung wäh-
rend der einzelnen Arbeitsgánge und vor der Abnahme enthalten.
Die in der Anweisung entwickelte Methodik stellt die Zusammenfassung
der von der italienischen Katasterverwaltung in mehr als 15jähriger Tàtigkeit
auf dem Gebiete der Luftbildmessung gesammelten Erfahrung dar. Diese 'Tátig-
keit hat wesentlich zur Vervollstándigung der Katastervermessung für das gesamte
Territorium Italiens beigetragen und hat es auch ermóglicht, die Katasterpläne
anderweitige als die normalen zivilen und steuerlichen Zwecke unentbehrlich ist.
Die Dienstanweisung kann daher als ein wissenschaftlicher und prakti-
scher Beitrag der italienischen Katasterverwaltung auf dem Gebiet der photo-
grammetrischen Tätigkeit gewertet werden. |
In der Mitteilung an den Kongress werden die vorerwáàhnten Normen
näher und zweckmässiger erläutert.