8 — Die photogrammetr. Tätigkeit der italien. Katasterverwaltung
Die Provinzen Terni und Viterbo und zum Teil auch die Provinzen Bel-
luno, Florenz, Novara, Rom, Sondrio und Vercelli, mit verschiedenartigen
Gelànden von der Ebene bis zum Hochgebirge, wurden mittels Luftbildmes-
sung kartiert. Insgesamt 750.000 ha sind bereits fertiggestellt, wahrend sich
die Arbeiten für weitere 56.000 ha noch im Gange befinden.
Die luftphotogrammetrischen Plàne des italienischen Katasters werden
normalerweise im Masstab 1:2000, bei kleinparzelliertem Grundbesitz im
Masstab 1:1000, ausnahmsweise auch 1:500, und bei grossparzelliertem Be-
sitz im Masstab 1 : 4000 hergestellt.
Während die nach den klassischen terrestrischen Verfahren aufgenom-
menen Plàne nur die Lagedarstellung enthalten, werden die aerophotogram-
metrischen Plane auch mit der Hóhendarstellung mittels Schichtlinien und
Höhenangaben versehen und sind daher nicht nur für die normalen zivilen
und steuerlichen Zwecke, sondern auch für Planungen und technische Arbei-
ten von grosser Bedeutung.
Die Durchführung der photogrammetrischen Katasteraufnahme wird
gegen Bezahlung eines Einheitspreises pro ha hauptsächlich an spezialisierte
Privatfirmen vergeben. Der Einheitspreis entspricht dem, der bei Durchfüh-
rung der Vermessung mittels der klassischen terrestrischen Verfahren bezahlt
würde, obwohl — wie bereits erwähnt — bei den photogrammetrisch herge-
stellten Plänen auch die Höhendarstellung hinzukommt.
Wird diese letztere nicht verlangt, so wird der Einheitspreis pro ha re-
duziert, sodass die Verwaltung durch Anwendung der Luftbildmessung gegen-
über den klassischen Aufnahmeverfahren immer einen wirtschaftlichen Vor-
teil hat.
Die Durchführung der photogrammetrischen Vermessung ist durch eine
besondere Dienstanweisung geregelt. Auch für die Vergebung der Arbeiten
an Privatfirmen sind besondere Vertragsvorschriften vorhanden.
Die Pläne werden hinsichtlich der Genauigkeit sowohl der Lage- als
auch der Höhendarstellung überprüft. Die festgestellten Fehler dürften die
festgesetzten Fehlergrenzen nicht übersteigen. Für die Lagedarstellung gelten
dieselben Fehlergrenzen wie für die nach klassischen terrestrischen Verfahren
aufgenommenen Pläne.
Bisher wurde die photogrammetrische Katastervermessung ausschliesslich
nur mit in Italien erdachten und gebauten Geräten durchgeführt, und zwar
mit dem Photokartographen Nistri, dem Stereokartographen Santoni und dem
Stereorilevatore IRTA. Die Luftbildmessung hat in erheblichem Ausmass zur
Katasterkartierung der noch nicht vermessenen Zonen beigetragen.