Full text: Actes du 7ième Congrès International de Photogrammétrie (Deuxième fascicule)

  
  
  
  
  
  
  
  
8 — Die photogrammetr. Tätigkeit der italien. Katasterverwaltung 
  
  
Die Provinzen Terni und Viterbo und zum Teil auch die Provinzen Bel- 
luno, Florenz, Novara, Rom, Sondrio und Vercelli, mit verschiedenartigen 
Gelànden von der Ebene bis zum Hochgebirge, wurden mittels Luftbildmes- 
sung kartiert. Insgesamt 750.000 ha sind bereits fertiggestellt, wahrend sich 
die Arbeiten für weitere 56.000 ha noch im Gange befinden. 
Die luftphotogrammetrischen Plàne des italienischen Katasters werden 
normalerweise im Masstab 1:2000, bei kleinparzelliertem Grundbesitz im 
Masstab 1:1000, ausnahmsweise auch 1:500, und bei grossparzelliertem Be- 
sitz im Masstab 1 : 4000 hergestellt. 
Während die nach den klassischen terrestrischen Verfahren aufgenom- 
menen Plàne nur die Lagedarstellung enthalten, werden die aerophotogram- 
metrischen Plane auch mit der Hóhendarstellung mittels Schichtlinien und 
Höhenangaben versehen und sind daher nicht nur für die normalen zivilen 
und steuerlichen Zwecke, sondern auch für Planungen und technische Arbei- 
ten von grosser Bedeutung. 
Die Durchführung der photogrammetrischen Katasteraufnahme wird 
gegen Bezahlung eines Einheitspreises pro ha hauptsächlich an spezialisierte 
Privatfirmen vergeben. Der Einheitspreis entspricht dem, der bei Durchfüh- 
rung der Vermessung mittels der klassischen terrestrischen Verfahren bezahlt 
würde, obwohl — wie bereits erwähnt — bei den photogrammetrisch herge- 
stellten Plänen auch die Höhendarstellung hinzukommt. 
Wird diese letztere nicht verlangt, so wird der Einheitspreis pro ha re- 
duziert, sodass die Verwaltung durch Anwendung der Luftbildmessung gegen- 
über den klassischen Aufnahmeverfahren immer einen wirtschaftlichen Vor- 
teil hat. 
Die Durchführung der photogrammetrischen Vermessung ist durch eine 
besondere Dienstanweisung geregelt. Auch für die Vergebung der Arbeiten 
an Privatfirmen sind besondere Vertragsvorschriften vorhanden. 
Die Pläne werden hinsichtlich der Genauigkeit sowohl der Lage- als 
auch der Höhendarstellung überprüft. Die festgestellten Fehler dürften die 
festgesetzten Fehlergrenzen nicht übersteigen. Für die Lagedarstellung gelten 
dieselben Fehlergrenzen wie für die nach klassischen terrestrischen Verfahren 
aufgenommenen Pläne. 
Bisher wurde die photogrammetrische Katastervermessung ausschliesslich 
nur mit in Italien erdachten und gebauten Geräten durchgeführt, und zwar 
mit dem Photokartographen Nistri, dem Stereokartographen Santoni und dem 
Stereorilevatore IRTA. Die Luftbildmessung hat in erheblichem Ausmass zur 
Katasterkartierung der noch nicht vermessenen Zonen beigetragen. 
  
 
	        
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