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handen sind, sollen die geometrischen Eigenschaften der
Strahlenbündel für wenigstens 5 verschiedene Basisstellungen
(Basis = 0, Basis-innen und Basis-aussen in maximalen und
mittleren Stellungen)bestimmt werden.
Die Darstellung der Resultate soll gemäss der Punkte
a-c oben für jeden Projektor und für jede Basisstellung
gemacht werden.
Die Einpassung der Bilder in die Projektoren kann auch
von Bedeutung sein. Die Widersprüche zwischen den Rahmen-
marken des Bildes (der Kammer) und denjenigen des Projektors
sollen deswegen immer gemessen und notiert werden, besonders
wenn es sich um Aerotriangulation handelt.
2.5 Die gegenseitige Orientierung
Diese grundlegende Operation soll mit Messungen von
restlichen Vertikalparallaxen geprüft werden. Durch solche
Vertikalparallaxenmessungen kónnen auch die Eigenschaften
der Kammer und der Projektoren gemüss 2.1 und 2.2 unabhängig
geprüft werden.
Die gegenseitige Orientierung soll immer mit Vertikal-
parallaxenmessungen in wenigstens 9 symmetrisch gewählten
Punkten geprüft werden. Diese Kontrolle ist von derselben
Bedeutung für die Photogrammetrie wie die Kontrolle der
Winkelsummen in der Geodäsie.
Die Kontrollmessungen der Vertikalparallaxen sollen
nach der absoluten Orientierung durchgeführt werden. Die
Lagen und Höhen der kontrollierten Modellpunkte sollen auch
notiert werden.
Für durchgreifende Untersuchungen der photogrammet-
rischen Modelle kónnen die Vertikalparallaxenmessungen in
mehr Punkten gleichzeitig gemacht werden. Bequeme Berech-
nungen kónnen nach Messungen in 15 oder 25 Punkten durch-
geführt werden. Die restlichen Vertikalparallaxen nach einer
numerischen Ausgleichung der gegenseitigen Orientierung kón-
nen auch benutzt werden, um eine approximative Bestimmung der
radialen Verzeichnung und anderer systematischen Fehler nach
der Wiederherstellung der Strahlenbündel durchzuführen.