Vorrede.
Infolge der ausgedehnten Erweiterungen, welche bei der Neu-
vearbeitung der griechischen Staatsaltertümer von unserem geehrten
Herrn Mitarbeiter Dr. Busolt für nötig befunden wurden, musste die
erste Abteilung des vierten Bandes in zwei Hälften zerlegt werden,
leren zweite nunmehr ebenfalls in erneuter Gestalt der Öffentlichkeit
ibergeben wird. Über die Veränderungen, welche die Kriegsalter-
‚ümer erfahren haben, spricht sich der Herr Verfasser derselben im
Vorwort zur zweiten Auflage aus. Was die Privataltertümer betrifft,
50 glaubte der Unterzeichnete weder in der Einteilung des Stoffes,
noch in der Art und Weise der Ausführung eine Änderung eintreten
‚assen. zu sollen, da beides in den vierzehn Besprechungen der ersten
Auflage, die ihm bekannt wurden, Zustimmung fand. Dagegen liess
er es an Abänderungen und Zusätzen im Einzelnen nicht fehlen, um
diesen Teil dem Zwecke, den das Handbuch verfolgt, noch näher ent-
gegen zu führen als dies in der ersten Bearbeitung möglich war.
Um eben dieses Zweckes willen enthielt sich auch der Verfasser der
ausführlichen Polemik, wie wohl ihm hiezu manche Gelegenheit ge-
boten ward. Wenn dem von verschiedenen Seiten ausgesprochenen
Wunsche nach einer reichlicheren Zahl von Abbildungen nicht Ge-
nüge geleistet wurde, so liegt der Grund nicht in einer eigensinnigen
Missachtung dieses ’an sich berechtigten Verlangens, sondern in der
von dem Verf. festgehaltenen Ansicht, dass die beigegebenen Abbil-
dungen nur der ersten Orientierung dienen sollen, während für das
eingehendere Studium die zahlreichen monumentalen Nachweise. die