|
€
ÿ
|
Herrn Prof. Dr.-Ing. O. Lacmann, der zunáchst die Betreuung der Internationalen Kom-
mission V übernommen, sie aber spüter wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes auf
eigenen Wunsch abgegeben hatte, darf ich zugleich im Namen meiner Kollegen für seine wert-
vollen Vorarbeiten unseren herzlichen Dank aussprechen.
Die internationale Zusammenarbeit der Kommission V zum Londoner Kongref) hat im Januar 1959
begonnen, und es sind inzwischen fünf Rundschreiben bearbeitet worden. Zunächst hat sich die
Meinung ergeben, die Kommission V umzubenennen und ihr Arbeitsgebiet eindeutiger gegen die
in den Kommissionen IV und VII behandelten Aufgaben abzugrenzen. Es soll beim Londoner
Kongreß die neue Kommissionsbezeichnung „Sonderanwendungen der Photogrammetrie“ bean-
tragt werden (andere Vorschläge, wie „Nicht-geodätische Photogrammetrie“ oder „Sondergebiete
der Photogrammetrie“ hatten nur einzelne Stimmen für sich und wurden meist abgelehnt).
Nach der neuen Bezeichnung ergibt sich auch eine klare begriffliche Scheidung des Aufgabenge-
bietes mit der Kommission Ill.
Für den Londoner Kongreß sind außerdem gleich zu Anfang gemeinsame Sitzungen der Kom-
missionen IV, V und VII (15 Minuten, vorläufig auf den 7. 9. 1960, 14.30—14.45 Uhr festgesetzt)
und der Kommissionen V und VI (15 Minuten, vorláufig auf den 7. 9. 1960, 14.45— 15.00 Uhr
festgesetzt) auf Kosten der unserer Kommission bewilligten Zeit beantragt worden, um zu einer
gegenseitigen Abgrenzung und eindeutigen Definition und Klassifizierung der Arbeitsgebiete zu
gelangen. Wir wollen hier den Ergebnissen dieser Sitzungen nicht vorgreifen; indessen erscheint
es notwendig, zur allgemeinen Vorbereitung dieser Sitzungen schon immer einige Gedanken und
Auffassungen mitzuteilen.
Vorrang bei allen Festlegungen wird die Auffassung haben müssen, daf die einzelnen Arbeitsge-
biete möglichst günstig betreut werden, und dal daher eine zu starke Zersplitterung vermieden
werden muf. Schwierigkeiten bestehen hierin z. B. in der Unterbringung der Anwendungen der
Photogrammetrie im Forstwesen oder im StraDenbau oder in der Gletschervermessung usw.
Für jeden Vorschlag hierzu ist die Kommission V sehr dankbar. Nach den bisher eingegangenen
Stellungnahmen hat sich ergeben, dab die genannten Gebiete bei keiner der drei betreuenden
Kommissionen vóllig entfallen sollten.
Kommission IV würde sich der betreffenden Aufgaben annehmen, soweit als Objekt Teile der
Erdoberfläche zu vermessen sind und methodisch hohe Präzision, Kartierung, Koordinatenmes-
sung, Profilmessung oder Daten-Verarbeitung an Rechenanlagen in Frage kommen.
Die Kataster-Photogrammetrie gehörte danach zur Kommission IV, ebenso die Anwendung im
Straßenbau, sofern obengenannte Verfahren und z. B. auch Erdmassenbestimmungen angewandt
werden.
Im Forstwesen wäre alles zur Kommission IV zu rechnen, was auf Kartierungen hinausläuft, wie
Forstbestandskarte, Forstwirtschaftskarte sowie Forstmelioration, Taxation und Flächenausschei-
dung.
Schwieriger ist die Entscheidung, ob auch die Gletschermessung und die Gletschergeschwindig-
keitsmessung zum Bereich der Kommission IV gehören.
Zur Kommission V würden alle Anwendungen der Photogrammetrie gehören, die sich unter Be-
nutzung der verschiedensten Geräte und Verfahren auf Einzel-Objekte aller Arı erstrecken, außer
Teilen der Erdoberfläche. Im Straßen wesen wäre hier z. B. die Anwendung der Photogramm-
metrie auf Fahrspuren-Analyse, Verkehrsaufnahme, -unfälle und -analyse zu nennen.
Im Forstwesen hätte sich Kommission V mit allen Anwendungen der Photogrammetrie zu befas-
sen, die dem Baum als Objekt gelten (Baumform-Analyse, Baumhöhen-, Kronendurchmesserbestim-
mung usw.).