Full text: Records of the proceedings and supplements (Part 1)

17. 
18. 
Die Finanzkommission soll die von einem anerkannten Rechnungsprüfer kontrollierte 
Gesellschaftsrechnung nach jedem Rechnungsabschluf kontrollieren. Diese Kontrolle 
soll mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden. 
Die Finanzkommission soll für die Übergabe des Gesellschaftsvermógens und der 
Buchhaltung vom abtretenden Kassenwart auf seinen Nachfolger besorgt sein und 
dem Vorstand Bericht erstatten, sobald die Übergabe einwandfrei vollzogen ist. 
Verfügungen über die Bankguthaben der Gesellschaft werden von zwei Personen 
unterzeichnet, vom Prasidenten und vom Kassenwart. 
Anderung der Ausführungsbestimmung 18, 
Angenommen von der Generalversammlung während 
des 12. Kongresses in Ottawa, August 1972 
Das gesamte Tatigkeitsfeld der Photogrammetrie ist gegenwartig in sieben Teilgebiete 
gegliedert. Jedes ist einer Technischen Kommission anvertaur, und zwar: 
Kommission I: Gewinnung der Ausgangsinformationen 
jJ. Grundgedanke, Konstruktion und Berichtigung der Aufnahmeobjektive und 
Aufnahmekammern. 
Eigenschaften und Verarbeitung des photographischen Materialien. 
Eigenschaften der nichtphotographischen Informationsempfanger. 
Qualitat, Informationsgehalt und Geometrie des Bildes. 
Registrierung metrischer Halfsdaten. 
Einrichtung der Flugzeuge, Hubschrauber, kunstlichen Satelliten, usw. Naviga- 
tionsinstrumente und -methoden. 
7. Organisation der Bildfluge. 
9 t^ dp) 
Kommission II: Auswerteinstrumente 
]. Grundgedanke und Konstruktion der Auswerteinstrumente: Komparatoren, 
Ausmessgerate, Entzerrungsgerate, Instrumente für die Orthophotographie, 
Instrumente für die Punktmarkierung, usw. 
3; Berichtigung und Genauigkeit der Instrumente. 
3. Physiologische Optik und stereoskopisches Sehen. 
4. Automatisierung der Instrumente. 
Kommission III: Mathematische Gesichtspunkte der Informationsverar- 
beitung 
]. Mathematische Modelle der von den verschiedenen Typen von Empfangern 
gelieferten Informationen. 
Perspektives Strahlenbündel, Bildpaar, Streifen und Block. 
Theorie, Rechenverfahren der Ausgleichungen und Genauigkeit. 
Benutzung der Halfsdaten. 
Digitale Transformation der Ausgangsinformationen. 
t^ pe S 
Kommission IV: Topographische und Kartographische Anwendungen 
jJ. Nutzung der numerischen, analogen und photographischen Verarbeitung der 
Informationen. 
2. Anwendung der Automatisierung. 
3. Herstellung und Revision der topographischen Karten. 
4. Plane für das Kataster, den Stadtebau, das Bauingenieurwesen, 
USW. 
5. Digitales Gelandemodell und Datenbanken. 
Kommission V: Nichttopographische Photogrammetrie 
1. Photogrammetrie auf kurze und sehr kurze Entfernungen. 
2. Photogrammetrie auf sehr lange Entfernungen. Anwendungen auf den ausserir- 
dischen Raum und die Astronomie. 
155 
Bankvollmacht 
Technische 
Kommissionen 
 
	        
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