Full text: Records of the proceedings and supplements (Part 1)

  
  
Kommissions- 19. 
zuteilung an 
Mitglieder 
Selbstandigkeit 20. 
Unterstützung 21. 
der Kommissionen 
Zusammensetzung 22. 
Nationale 23. 
Korrespondenten 
3 Photogrammetrie von bewegten oder sich verformenden Objekten. 
4. | Auswertung unkonventioneller Photographien. Holographie. 
Kommission VI: Wirtschaftliche, Berufliche und Lehrtechnische Gesichtspunkte der 
Photogrammetrie 
. Organisation der photogrammetrischen Unternehmungen: Technologie, 
Ausrüstung, Raumlichkeiten, Produktivitatsuntersuchen, Arbeitsvertrage, usw. 
2 Unterricht. Fortbildung. Umsetzung des Personals. Klassifizierung der 
Personals. 
3 Berufliche Gesichtspunkte der photogrammetrischen Praxis. 
4. Internationaler Austausch von Erfahrungen, Dokumentationen und 
Versuchsergebnissen. 
S. Bibliographie und Terminologie. 
6. (Geschichte der Photogrammetrie. ) 
Kommission VII: Interpretation der Informationen 
Methodologie der Bildinterpretation. 
Erlangung und Auswertung nichtphotographischer Daten. 
Interpretation multispektraler Aufzeichnungen. 
Automatisierung der Interpretation. 
Inventar der natürlichen Hilfsquellen. 
Un 4 WN — 
Bei der Wahl des Mitgliedes oder der Gruppe von Mitgliedern, der statutengemaß die 
Leitung für die Tatigkeit einer Kommission anvertraut wird, soll die Generalver- 
sammlung alle wesentlichen Umstande in Betracht ziehen, insbesondere 
- die verschiedenen Mitglieder, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen, 
- die bei jedem bewerbenden Mitglied nutzbaren wissenschaftlichen und technis- 
chen Möglichkeiten, 
- die photogrammetrischen Kenntnisse und Erfahrungen der zu Kommissions- 
prasidenten vorgeschlagenen Personen, 
- die Möglichkeiten und die Bereitschaft jeder der bewerbenden Mitglieder und 
anderer interessierter Organisationen in ihrem Lande, das Kommissionsbüro zu 
unterstützen. 
Die Technischen Kommissionen sind in den wissenschaftlichen Angelegenheiten ihres 
Interessengebietes selbstandig, sollen aber mit dem Prasidenten der Gesellschaft, dem 
die Koordination der Arbeiten der Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen 
anvertraut ist, eng zusammenarbeiten. 
Jeder Kommissionsprasident muf den Prasidenten der Gesellschaft und den Vorstand 
laufend und gehórig auf dem laufenden halten über den Stand und den Fortschritt der 
Arbeiten derjenigen Kommission, die er zu leiten hat. 
Die Mitgliedsorganisation, der die Verantwortung für eine Technische Kommission 
anvertraut ist, muß das Kommissionsbüro technisch und finanziell vollstandig 
unterhalten. 
Eine Kommission besteht aus 
- dem Kommissionsbüro 
- den Nationalen Korrespondenten. 
Wahrend eines Kongresses oder Symposiums ist es allen teilnahmeberechtigt anwe- 
senden Photogrammetern freigestellt, an den Kommissionsarbeiten teilzunehmen. 
Jedes Mitglied ist berechtigt, in jede Kommission einen Nationalen Berichterstatter zu 
entsenden. Es kann jederzeit seinen Nationalen Berichterstatter auswechseln oder ihm 
einen Ersatzmann beigeben. 
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