Kommissions- 19.
zuteilung an
Mitglieder
Selbstandigkeit 20.
Unterstützung 21.
der Kommissionen
Zusammensetzung 22.
Nationale 23.
Korrespondenten
3 Photogrammetrie von bewegten oder sich verformenden Objekten.
4. | Auswertung unkonventioneller Photographien. Holographie.
Kommission VI: Wirtschaftliche, Berufliche und Lehrtechnische Gesichtspunkte der
Photogrammetrie
. Organisation der photogrammetrischen Unternehmungen: Technologie,
Ausrüstung, Raumlichkeiten, Produktivitatsuntersuchen, Arbeitsvertrage, usw.
2 Unterricht. Fortbildung. Umsetzung des Personals. Klassifizierung der
Personals.
3 Berufliche Gesichtspunkte der photogrammetrischen Praxis.
4. Internationaler Austausch von Erfahrungen, Dokumentationen und
Versuchsergebnissen.
S. Bibliographie und Terminologie.
6. (Geschichte der Photogrammetrie. )
Kommission VII: Interpretation der Informationen
Methodologie der Bildinterpretation.
Erlangung und Auswertung nichtphotographischer Daten.
Interpretation multispektraler Aufzeichnungen.
Automatisierung der Interpretation.
Inventar der natürlichen Hilfsquellen.
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Bei der Wahl des Mitgliedes oder der Gruppe von Mitgliedern, der statutengemaß die
Leitung für die Tatigkeit einer Kommission anvertraut wird, soll die Generalver-
sammlung alle wesentlichen Umstande in Betracht ziehen, insbesondere
- die verschiedenen Mitglieder, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen,
- die bei jedem bewerbenden Mitglied nutzbaren wissenschaftlichen und technis-
chen Möglichkeiten,
- die photogrammetrischen Kenntnisse und Erfahrungen der zu Kommissions-
prasidenten vorgeschlagenen Personen,
- die Möglichkeiten und die Bereitschaft jeder der bewerbenden Mitglieder und
anderer interessierter Organisationen in ihrem Lande, das Kommissionsbüro zu
unterstützen.
Die Technischen Kommissionen sind in den wissenschaftlichen Angelegenheiten ihres
Interessengebietes selbstandig, sollen aber mit dem Prasidenten der Gesellschaft, dem
die Koordination der Arbeiten der Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen
anvertraut ist, eng zusammenarbeiten.
Jeder Kommissionsprasident muf den Prasidenten der Gesellschaft und den Vorstand
laufend und gehórig auf dem laufenden halten über den Stand und den Fortschritt der
Arbeiten derjenigen Kommission, die er zu leiten hat.
Die Mitgliedsorganisation, der die Verantwortung für eine Technische Kommission
anvertraut ist, muß das Kommissionsbüro technisch und finanziell vollstandig
unterhalten.
Eine Kommission besteht aus
- dem Kommissionsbüro
- den Nationalen Korrespondenten.
Wahrend eines Kongresses oder Symposiums ist es allen teilnahmeberechtigt anwe-
senden Photogrammetern freigestellt, an den Kommissionsarbeiten teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist berechtigt, in jede Kommission einen Nationalen Berichterstatter zu
entsenden. Es kann jederzeit seinen Nationalen Berichterstatter auswechseln oder ihm
einen Ersatzmann beigeben.
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