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Das Büro einer Kommission leitet die Arbeiten dieser Kommission und besteht aus
- dem Kommissionsprasidenten,
- dem Kommissionssekretar,
- den Kommissionsberichterstattern.
Der Kommissionsprasident ist berechtigt, eine oder wenige Personen als Kommis-
sionsberichterstatter beizuziehen für ein besonderes Interessengebiet der Kommission,
für das er eine mit Hilfe beizuziehen wünscht. Er wahlt nach eigenem Urteil solche
Personen zu Berichterstattern aus, die ihm kraft ihrer besonderen Kenntnisse und
ihrer Arbeitsmóglichkeiten die gewünschte mit Hilfe leisten kónnen. Die Kommis-
sionsberichterstatter kónnen aus jedem beliebigen Lande stammen. Sie brauchen nicht
Nationale Berichterstatter für ihr Land zu sein, kónnen diese Tatigkeit jedoch
zusatzlich ausüben.
Die Hauptaufgaben einer Technischen Kommission sind:
- die wissenschaftlichen und technischen Fortschritte in ihrem Arbeitsgebiet
aufmerksam zu verfolgen und darüber dem Kongreß zu berichten,
- solche Fortschritte zu fördern, insbesondere mit der Bildung von Arbeitsgrup-
pen, der Abhaltung internationaler Symposien und der Organisation von
Versuchs- und Forschungsarbeiten,
- Ermittlung der Ergebnisse von Versuchs- und Forschungsarbeiten, um sie dem
Kongreß zur Diskussion vorzulegen.
Bevor ein internationales Symposium organisiert wird, hat jede Kommission die
Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Ein Symposium soll der Vorbereitung des
nachsten Kongresses gewidmet sein oder dem vertieften Studium eines wichtigen
Problems im Interessenbereich der Kommission.
Kommt eine Kommission zur Auffassung, ein Problem oder eine begrenzte Gruppe
von Problemen verlange ein eingehendes Studium, evtl. auch besondere Untersuchun-
gen oder praktische Versuchsarbeiten, dann ist das Kommissionsbüro mit Zustim-
mung der Mehrheit der Nationalen Berichterstatter und des Vorstandes der Gesells-
chaft befugt, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Treten hierüber zwischen den
Kommissionen bedeutende Meinungsverschiedenheiten auf, so liegt die endgültige
Entscheidung beim Vorstand. Der Umfang und die Dauer der Tatigkeit einer
Arbeitsgruppe soll vom Kommissionsbüro begrenzt und klar festgelegt werden. Die
Aufteilung des Tatigkeitsgebietes einer Kommission auf Arbeitsgruppen, die mehr
oder weniger unabhangig voneinander wie selbstandige Kommissionen arbeiten, muß
vermieden werden.
Die Arbeitsgruppe besteht aus
- dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe,
- einer kleinen Gruppe von Spezialisten, die nicht nach Landern, sondern nach
fachlicher Zustandigkeit ausgewahlt werden.
Soweit es sich als notwendig erweist, kann die Gruppe gewisse Außerhalb der Gruppe
stehende Spezialisten als Verbindungsleute zu ihren Landern beiziehen.
Eine Arbeitsgruppe soll nicht eingesetzt werden, bevor feststeht, daß die Mitgliedsor-
ganisation des Vorsitzenden die notwendige finanzielle und technische Unterstützung
gewahrt.
Eine Arbeitsgruppe kann für ein wichtiges Thema eingesetzt werden, das die
Interessengebiete von mehr als einer Kommission berührt. Sie ist dann eine Inter-
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Kommissionsbüro
Kommissions -
berichterstatter
Aufgaben
Arbeitsgruppen
Zusammensetzung
Inter-Kommission-
Arbeitsgruppe