2.3.1. Bauleitpläne
In manchen Städten ist das Vermessungsamt nicht identisch mit dem Planungsamt. Für die Stadtplanung kann
noch eine weitere Ergänzung des vorhandenen Karteninhalts notwendig sein. Ich denke hier z. B. an die
Geschoßzahl der Gebäude. Derartige Angaben können nur ausnahmsweise Luftbildern entnommen werden und
müssen meistens in der Örtlichkeit erhoben werden. Ähnlich ist es bei Angaben über Bodenwerte oder Boden-
senkungen, Lärm oder Verschmutzung.
Durch das Wort „Plan‘ soll ausgedrückt werden, daß es sich hier um die Darstellung des künftigen, geplanten
Stadtbildes handelt, freilich auf der Grundlage und in Verbindung mit dem derzeitigen Zustand. Hierher gehören
speziell die Bebauungspläne, die Fluchtlinienpläne und der Flächennutzungsplan; hier wird z. B. unterschieden
zwischen Wohn- und Industriegebieten, offener und geschlossener Bauweise; hier werden dargestellt: Beschrän-
kungen der bebaubaren Fläche (Bauverbote), Beschränkungen der Gebäudehöhen, Parkplätze, Erholungsanlagen
wie Sportplätze oder Bäder, Schutzgebiete, Baulinien, Fluchtlinien und dergleichen mehr. Da es sich ausschließ-
lich um Planungen handelt, können die Angaben keinem Luftbild entnommen werden. Das Luftbild kann
höchstens in Verbindung mit der Stadtgrundkarte Hilfsmittel bei der Planung selbst sein.
2.3.2. Karten für die Versorgungsträger
Die Versorgungsträger sind häufig eigene Wirtschaftsbetriebe und stellen die erforderlichen Karten selbst her.
Grundlage für diese Karten sollte aber ebenfalls — gerade aus wirtschaftlichen Gründen — stets die Stadtgrund-
karte sein. Als Versorgungsanlagen gelten z. B. das Gas-, Wasser-, Strom-, Fernmelde- und Fernwärmenetz. Auch
hier müssen wir unterscheiden, was derzeitiger Zustand und was Planung ist. Die Photogrammetrie kann zur
Ergänzung der Stadtgrundkarten nur herangezogen werden, soweit Teile der Versorgungsnetze sichtbar sind oder
sichtbar gemacht werden können, z. B. Schachtdeckel, Hydranten, Gullys und dergleichen. Unterirdische Anlagen
fallen ebenso weg wie erst geplante. Für die Wartung der Anlagen dürfte eine Genauigkeit von einigen Dezimetern
und damit die Genauigkeit der Grundkarte ausreichen. Es empfiehlt sich aber, jeweils das vorhandene und
geplante Versorgungsnetz sowie die notwendigen oder vorhandenen Maße auf einer besonderen Deckfolie
darzustellen.
Das gleiche gilt für Karten des Kanal- und Straßennetzes. Nur ist meistens der Zusammenhang mit der eigentlichen
Stadtplanung hier viel enger und wichtiger.
2.4. Einige Bemerkungen zur Stadtkarte
Die Maßstäbe der Stadtgrundkarten sind — wie bereits oben vermerkt — nicht einheitlich. Es mag allerdings
belanglos sein, ob eine Karte im Grundmaßstab 1: 500 auf 1: 1000 verkleinert wird oder umgekehrt. Das
gleiche gilt für die Maßstäbe 1: 2000 und 1: 5 000. Meistens handelt es sich nur darum, über eine Karte mit
einer großen Fläche zu verfügen, um Planungsvorhaben besser eintragen zu können. Unklar ist der Grundmaßstab
für die Hóhenaufnahmen. Wien hat bei seiner Stadtkarte 1: 2 000 in bergigem Gelände 2m-Schichtlinien, in
Hamburg ist die Karte 1: 5 000 Grundlage aller weiteren topographischen Karten, vermutlich auch der Karten in
größeren Maßstäben. Ich erwähne hier nochmals die auffallend dichte Maßstabsfolge der Kartenwerke mancher
Städte.
Bei meiner Umfrage wollte ich auch Angaben über die Art und den Umfang der Bebauung erhalten. Diese
Bebauung hat m.E. einen Einfluß darauf, wie weit die Photogrammetrie zur Herstellung von Stadtkarten
verwendet werden kann. Zwei Städte teilten mit, daß nach dem Liegenschaftskataster etwa ein Viertel des
Gesamtgebietes Gebäude- und Hofraumfläche ist. Die Angaben über die Geschoßzahl der Gebäude sind sehr
dürftig. Für Stuttgart wird die Geschoßzahl im Innenstadtbereich und in den Kernzonen der Außenstadtteile mit
4—6 angegeben, in den übrigen Bereichen mit 2—3. Aus dem statistischen Jahrbuch der Stadt Wien ist zu
entnehmen, daf in den Jahren 1966—1970 etwa 60 96 der rd. 7 700 Neubauten 1—3 Stockwerke, 30 % 4—6
Stockwerke und 10% 7—9 Stockwerke haben und etwa 0,4 % der Gebäude 10 und mehr Stockwerke. Auch hier
ist anzunehmen, daß die größten Bauhöhen in den inneren Bezirken liegen. In diesem Zusammenhang ist
auffallend, daß z.B. in Hamburg auf 205 000 Grundstücken mit einer Wohnfläche von 753 km? 260 000
Wohngebäude stehen, während es in Wien auf 224 000 Grundstücke mit einer Fläche von etwa 414 km? nur
75 000 sind. Ähnliche Gegensätze zeigen die Zahlen für Frankfurt und Stuttgart. Es besteht zwar ein Zusammen-
hang mit der durchschnittlichen Grundstücksgröße, doch bleibt die Frage offen, ob hier Gebäude gleich Gebäude
ist. Alle diese Angaben reichen nicht aus, um ein Maß für die „sichttoten‘‘ Räume zu bestimmen.
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